Antrag auf Anerkennung des Leids
Viele von (sexualisierter) Gewalt betroffene Menschen leiden über Jahrzehnte an den Folgen dieser Übergriffe. Ein Weg, wenigstens in Ansätzen dieses Leid zu mindern, ist die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids.
Über die unabhängigen Ansprechpersonen können Betroffene von sexuellem Missbrauch seit 2011 Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen. Hierzu gehören materielle Leistungen, Übernahme von Therapiekosten sowie Übernahme von Paartherapiekosten. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen mit Sitz in Bonn entscheidet über den Antrag auf materielle Leistungen. Falls Sie die Übernahme von Therapiekosten beantragen, liegt die Zuständigkeit über die Entscheidung bei der zuständigen Stelle im Bistum.
Wenn Sie den Antrag ausfüllen, kann das für Sie eventuell sehr belastend sein, da Erinnerungen und das damit verbundene Leid wieder spürbar werden können. Wir empfehlen deshalb, den Antrag im Beisein oder mit Hilfe einer unabhängigen Ansprechperson oder einer vertrauten Person auszufüllen.
Für weitere Information zum Ablauf und weitere Fragen der Antragsstellung siehe Anerkennungsordnung (Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids)