Die aktuelle Amtszeit der Pfarrgemeinderäte begann im November 2019 und dauert bis März 2024.
Des Weiteren sind qua Amt im PGR vertreten:
Auf Grund des Pastoralen Weges wurde der nächste Wahltermin auf das Wochende vom 16./17. März 2024 gelegt und somit die Legislaturperiode um etwa fünf Monate verlängert.
Die PGR-Sitzungen sind öffentlich, sofern nicht anders gekennzeichnet. Je nach Infektionslage, finden die Sitzungen ggf. digital statt. Bitte melden Sie sich beim Vorstand an, wenn Sie kommen möchten. Vielen Dank!
Die Protokolle hängen jeweils nach der Genehmigung an der Pinnwand im Eingangsbereich des Kirchturmes.
In Klammern steht die jeweilige Leitung des Ausschusses.
Des Weiteren sind qua Amt im PGR vertreten:
Auf Grund des Pastoralen Weges wurde der nächste Wahltermin auf das Wochende vom 16./17. März 2024 gelegt und somit die Legislaturperiode um etwa fünf Monate verlängert.
Die PGR-Sitzungen sind öffentlich, sofern nicht anders gekennzeichnet. Je nach Infektionslage, finden die Sitzungen ggf. digital statt. Bitte melden Sie sich beim Vorstand an, wenn Sie kommen möchten. Vielen Dank!
In Klammern steht die jeweilige Leitung bzw. Kontaktperson des Ausschusses.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Pfarrgemeinderat Beauftragte, Sachausschüsse oder Projektgruppen berufen, deren Mitglieder dem Pfarrgemeinderat nicht angehören müssen. Die Ausschüsse berichten in den Sitzungen des Pfarrgemeinderates über ihre Arbeit. Die Entscheidungskompetenz verbleibt beim Pfarrgemeinderat.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von der Gemeinde in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind Gemeindeglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, ordnungsgemäß vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Jugendvertreter:innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Amtszeit des PGR beträgt in der Regel vier Jahre.