Der Pfarrgemeinderat ist ein von der Pfarrgemeinde gewähltes Laiengremium, das das Leben der Pfarrgemeinde mitgestaltet und den Pfarrer bei seiner Leitungsaufgabe unterstützt. Mitglieder kraft Amtes sind die hauptamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde.
Der Pfarrgemeinderat dient der Erfüllung des Sendungsauftrages der Kirche. Er hat gemäß dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien die Pflicht und das Recht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindemitglieder zu tragen.
Für die fruchtbare Tätigkeit des Pfarrgemeinderates ist das Vertrauen zwischen allen Beteiligen grundlegend. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zum gegenseitigen Anhören und Verstehen ist unerlässlich.
Um ihren Aufgaben entsprechen zu können, bemühen sich alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates, in enger Verbindung mit ihren Seelsorgern, um ihre geistige und geistliche Formung und um ihre religiöse Weiterbildung.
Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten. In unseren Pfarrgemeinden gibt es zwei Verwaltungsräte; der eine ist zuständig für die Belange der Gemeinden Astheim und Trebur, der andere für Geinsheim.
Beide Räte setzen sich aus jeweils sechs gewählten Personen zusammen, hinzu kommt der Pfarrer als erster Vorsitzender kraft Amtes und die gewählten Mitglieder:
Für Astheim-Trebur: Gerhard Bender (stellv. Vorsitzender), Norbert Gawlik, Walter Schlotter, Magdalena Hannemann, Heribert Schüler, Jutta Alig
Für Geinsheim: Michael Meffert (stellv. Vorsitzender), Sven Pohl-Knauf, Jürgen Vogler, Bernd Kleu