Schmuckband Kreuzgang

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat  ist – gemäß Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Mainz – verantwortlich für:

  • Haushaltsplan/Finanzen
  • Miet- und Pachtangelegenheiten
  • Gebäude/Grundstücke
  • Personal
  • Rechtsangelegenheiten
  • Vermögen

Der Verwaltungsrat wird für jeweils vier Jahre vom Pfarrgemeinderat gewählt (zuletzt im Januar 2020) und tagt in regelmäßigen Abständen. Die Sitzungen sind in aller Regel nicht öffentlich. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist laut den Statuten der Pfarrer.

Der Verwaltungsrat besteht, je nach Größe der Pfarrei, aus 4-8 Personen. Die Mitglieder – mit Ausnahme des Pfarrers – werden vom Pfarrgemeinderat gewählt. Nach jeder Neuwahl wählt der Verwaltungsrat aus den gewählten Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Pfarrer im Verhinderungsfall vertritt.

Mitglieder des Verwaltungsrates sind: - der Pfarrer - die vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitglieder - die/der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates (ohne Stimmrecht).

Die Amtsdauer des Verwaltungsrates entspricht grundsätzlich der des Pfarrgemeinderates.

 

Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrates gehören die Aufstellung des Haushaltsplans und die Jahresrechnung. Diese werden geregelt durch die Rechtsordnungen des Bistums. Dort liest man unter anderem: '

§ 2 Allgemeines (aus: Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung für dieKirchengemeinden in der Diözese Mainz)

(1) Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kirchengemeinden und dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig sein wird. …
(3) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

Der Haushaltsplan muss nach seiner Verabschiedung dem Pfarrgemeinderat zu einer Stellungnahme und der Gemeinde zur Einsicht vorgelegt werden. Endgültig ist der Plan, wenn er durch das Bischöfliche Ordinariat angenommen wurde. Für die Jahresrechnung gelten vergleichbare Regelungen.

Der Haushaltsplan von St.Walburga bildet die Grundlage dafür, dass z.B.:

- die Kirche und die Gebäude der Gemeinde beheizt werden
- in der Gemeinde Jugend- und Seniorenarbeit geleistet werden kann
- dass die Kirche gesäubert, mit Kerzen ausgestattet und mit Blumen geschmückt wird
- die Gottesdienste in würdigem Rahmen mit Messdienern, Organisten oder mit der Jugendband gefeiert werden können
- dass das Pfarrzentrum für Veranstaltungen der Pfarrgemeinde, aber auch für externe Veranstaltungen zur Verfügung steht
- dass die Rechnungen für den laufenden Betrieb der Gemeindearbeit Büromaterial, Strom, Gebühren, Telefon … - bezahlt werden können

Die finanziellen Mittel für diese Aufgaben stammen natürlich zu einem Teil aus den Zuwendungen des Bistums (Kirchensteuer). Aber auch die Gemeinde selbst muss Mittel aufbringen, um die Aufgaben und Ausgaben zu finanzieren; das geschieht zum Beispiel durch:

- Vermietung des Pfarrzentrums
- Besondere Kollekten
- Kosteneinsparungsmaßnahmen

Aber selbst diese Mittel reichen bei wichtigen Investitionen oft nicht aus; dies gilt besonders für die beschlossenen, notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Gemeindezentrum Bonifatius.

Ohne die tatkräftige und finanzielle Unterstützung durch Viele

- Gruppierungen innerhalb der Pfarrei (z.B. Frauenbund, Kirchbauverein, …)
- Erlöse bei Festen und Aktivitäten der Gemeinde (Pfarrfest, Basar, …)
- großzügige Unterstützung von Pfarreimitgliedern, öffentlichen und privaten Spendern und
- natürlich auch die tatkräftige, unentgeltliche Hilfe und körperlichen Einsatz vieler Helfer in der Gemeinde
- ohne dies würde auch die Arbeit des Verwaltungsrates nicht gelingen.

Dafür gilt jeder und jedem Dank – denn es gilt, was in der Strategie unserer Gemeinde formuliert ist:

Es ist schön, dass Du da bist – und wichtig!