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Namensgebung

Den Rahmen bei der Namensgebung beschreibt die Handreichung „Hinweise für die Namen der neuen Pfarreien“ (Stand April 2023), die für alle Pastoralräume des Bistums Mainz bindend ist.
 
Mögliche Namen für die Vorschlagsphase bis zum Weißen Sonntag 2024 schlossen ein: eine Heilige oder ein Heiliger, eine Selige oder ein Seliger, die Heilige Dreifaltigkeit, Jesus Christus mit Nennung eines liturgisch gefeierten Geheimnisses seines Lebens oder seines Namens, der Heilige Geist, Maria mit einem ihrer liturgisch gefeierten Titel oder ein heiliger Engel. Der Name sollte nur einer sein, es sei denn, es handelt sich um Heilige, die zusammen gefeiert werden wie z. B. St. Peter und Paul. 
 
69 verschiedene Vorschläge wurden eingereicht. Die Anzahl der einzelnen Einreichungen per Handzettel oder Online-Formular bis zum Stichtag betrug 129 - unter den Vorschlägen waren also auch einige Doppel- und Mehrfachnennungen. Lediglich ein sehr kleiner Teil der Vorschläge entsprach nicht den oben aufgeführten Kriterien und konnte nach Prüfung vor Ort und Rücksprache mit der Bistumsleitung daher nicht zur Abstimmung zugelassen werden.
 
Aus diesen wählte die Pastoralraumkonferenz schließlich sieben aus, über die alle katholischen Gläubigen über 16 Jahren nun abstimmen können:
  • Heilig Geist
  • St. Anna,
  • St. Cäcilia
  • St. Johanna
  • St. Maria Magdalena
  • St. Michael
  • St. Teresa von Ávila