Johann II. von Nassau (um 1360–1419)

1379–1381 Gegenbischof von Speyer

1397–1419 65. Erzbischof von Mainz

 

Geboren um 1360 als Sohn Adolfs II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein († 1370) und der Margarethe, einer geborenen Burggräfin von Nürnberg; nach seinem Onkel Gerlach von Nassau und seinem Bruder Adolf von Nassau dritter Mainzer Erzbischof aus dem einflussreichen Grafengeschlecht der von Nassau; erhielt seine Ausbildung teilweise in Ungarn.

1379 ernannte der Gegenpapst Clemens VII. Johann zum Bischof von Speyer. Auf Betreiben Pfalzgraf Ruprechts I. wurde 1381 dagegen Nikolaus von Wiesbaden mit dem Bistum Speyer providiert. Nikolaus konnte sich gegen Johann und seinen Bruder Adolf, der bis zu seinem Tod 1390 starken Einfluss auf das Hochstift Speyer nahm, durchsetzen.

1383 Domherr von Würzburg, 1385 von Mainz; 1394 Propst des Stiftes St. Peter in Fritzlar; von seinem Bruder Adolf mit diplomatischen Missionen betraut; nach dessen Tod entschied sich das Domkapitel 1390 für Konrad von Weinsberg; 1394 erzbischöflicher Subsidienkollektor; unterlag, trotz Unterstützung durch die Pfalzgrafen, mit denen er 1396 den Oppenheimer Vertrag schloss, nach dem Tod Konrads von Weinsberg als Exponent der gegen König Wenzel gerichteten Fürstenopposition bei der Wahl des Nachfolgers Jofrid von Leiningen; begab sich im November 1396 nach Rom und focht dort, unterstützt von pfälzischen Abgesandten, die mit hohen Geldsummen beeinflusste Wahl Jofrids erfolgreich an. Papst Bonifaz IX. verlieh ihm am 24. Januar 1397 das Erzbistum, ernannte ihn nach Zahlung der üblichen, für Mainz sehr hohen Abgaben am 7. Juli 1397 zum Erzbischof und forderte die Untertanen zur Huldigung auf. Johann kehrte nach Deutschland zurück und fand die Anerkennung der rheinischen Kurfürsten sowie der Stadt Mainz, in die er am 6. November 1397 einziehen konnte. Jofrid musste sich zurückziehen, blieb jedoch mit 13 weiteren Domherren bis 1401 in Opposition zu Johann. Bis November 1398 nahm Johann die Huldigung der Untertanen entgegen. 1398 verlieh ihm König Wenzel die Regalien.

Die Zeitgenossen beurteilten Johann als listenreich, skrupellos und intrigant; er betrieb mit viel Engagement seine Reichspolitik. Auf sein Bestreben gingen die Absetzung König Wenzels 1400 in Braubach und die Wahl Ruprechts von der Pfalz in Rhens zurück. Territorialpolitische Gegensätze veranlassten ihn zur Opposition gegenüber Ruprecht, gegen den er 1405 den Marbacher Bund gründete. Als Ruprecht nach der Konzilsentscheidung von Pisa 1409 am römischen Papst Gregor XII. festhielt, schloss sich Johann dem Pisaner Papst Alexander V. an, der ihn am 23. August 1409 zum geborenen Legaten ernannte. Gregor XII. forderte dagegen von König Ruprecht die Absetzung Johanns, falls dieser sich nicht von der Pisaner Obödienz lossage; sein Nachfolger sollte der Apostolische Legat und Wormser Bischof Matthäus von Krakau sein.

Als dieser den Verdener Bischof Ulrich von Albeck mit den Legatenaufgaben betraute, erklärte dieser 1410 Johann für abgesetzt und ernannte den französischen Bischof von Glandèves, Johannes (1404–27), zum Weihbischof und Mainzer Vikar, doch blieb dies ohne konkrete Auswirkungen. Jedoch bot Papst Gregor XII. dem Landgrafen von Hessen, Hermann (1376–1413), an, sein Gebiet aus dem Mainzer Jurisdiktionsbezirk zu lösen und die Geistlichen seiner Patronatskirchen vom Dekan des Stiftes St. Martin in Kassel investieren zu lassen. Nach dem Tod König Ruprechts wählte Johann 1410 zusammen mit dem Kölner Erzbischof Friedrich von Saarwerden gegen den von Trier und der Pfalz gewählten König Sigismund den Landgrafen Jobst von Mähren, Anhänger der Pisaner Obödienz, zum König. Erst nach dessen Tod 1411 lenkten Johann und Friedrich von Saarwerden ein und stimmten bei der erneuten Wahl für Sigismund.

Schwierig und selbstherrlich gab sich Johann auch auf dem Konzil zu Konstanz, auf dem er 1415 mit 460 Leuten, 600 Pferden und 8 Wagen eintraf. Er hielt an dem Pisaner Papst Johannes XXIII. fest und soll dessen Flucht begünstigt haben. 1415 verließ Johann Konstanz und kehrte erst 1417 dorthin zurück, um jetzt auf die Linie des Konzils einzuschwenken und mit seinem Bistum Papst Martin V. anzuerkennen. 1417 kam es zu einem Vergleich zwischen Johann und der Stadt Mainz. Das wesentliche Verdienst Johanns, der die kirchlichen Angelegenheiten zugunsten der politischen Interessen hintanstellte, war die Sicherung des Kurstaates in krisengeschüttelter Zeit.

1410 wurde unter Johann der Kreuzgang des Mainzer Domes nach zehnjähriger Bauzeit fertiggestellt. Im Dom ließ er das künstlerisch bedeutende Memorienportal und die Nassauer Kapelle im Mittelschiff errichten.

Gestorben am 13. oder 23. September 1419 in Aschaffenburg; Grab: Mainzer Dom; Madern Gerthener († um 1430) schuf Johann eines der hochwertigsten und beeindruckendsten Epitaphien des Mainzer Domes.

Friedhelm Jürgensmeier

 

Text aus: Gatz, Erwin (Hrsg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 413–414. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.