Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Titelbild Inland spuren (c) unsplash.com

Spuren hinterlassen mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr beim BDKJ Mainz.

Das FSJ ist ein Orientierungsjahr und soll mit dazu beitragen, dass du in dieser Zeit Erfahrungen machst, die dich beruflich und persönlich weiterbringen.

Ein Jahr, das Spuren bei dir hinterlassen wird, aber dir auch die Möglichkeit geben wird, deine eigenen Spuren zu hinterlassen und dich gesellschaftlich zu engagieren.

 

Weitere Informationen

 

BDKJ Bundesstelle: Referat für entwicklungspolitische Freiwilligendienste 


Falls dich die anderen Formen von Freiwilligendiensten im Inland (FÖJ, FSJ in der Kultur/FSJ im Sport/FSJ in der Politik oder der BFD (Bundesfreiwilligendienst) interessieren, findest du hier die  entsprechenden Infos 

Häufig gestellte Fragen

Das FSJ ist ein Orientierungsjahr und soll mit dazu beitragen, dass du in dieser Zeit Erfahrungen machst, die dich beruflich und persönlich weiterbringen. Im FSJ erlebst du soziale Berufe in der Praxis und engagierst dich für andere Menschen. Während des Jahres wirst du von uns, dem BDKJ als Träger pädagogisch begleitet.

  • Du erhöhst deine Chancen auf einen Studienplatz oder Ausbildungsplatz (bspw. durch Wartesemester)
  • Das FSJ zählt in der Regel als fachpraktischer Teil zur Erlangung der Fachhochschulreife
  • Am Ende erhältst Du eine Bescheinigung und ein qualifizierendes Zeugnis
  • Du bekommst eine gute pädagogische Begleitung in der Einsatzstelle sowie durch den Träger, welche nach Qualitätsstandards arbeiten

Grundsätzlich gibt es nur die Voraussetzung, dass du die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben musst und zum Dienstende maximal 26 Jahre alt sein darfst.

nein, es ist keinesfalls erforderlich katholisch zu sein, um sich bei uns zu bewerben. Wir bearbeiten alle Bewerbungen unabhängig von der Konfession.

Ein Zeichen dafür, dass du bei einem katholischen FSJ-Träger gelandet bist, ist, dass wir in den Biwos spirituelle Impulse anbieten. Dieses freiwillige Angebot wird zusammen mit interessierten Teilnehmer/innen vorbereitet und eröffnet die Möglichkeit, spirituell-religiöse Erfahrungen zu machen bzw. Zugangswege zum Glauben neu zu entdecken.

Das FSJ leistest du in einer sozialen Einrichtung ab, wie z.B.:

• Kinder- und Jugendwohngruppen

• Kindertagesstätten

• Ganztagsschulen

• Seniorenheime

• Mobile Dienste

• Krankenhäuser

• Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

• Pfarrgemeinden

• Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Außerdem ist es möglich, dass du dir selbst eine Einsatzstelle suchst. Gerne informieren wir dich in einem persönlichen Gespräch noch genauer über die Möglichkeiten.

Unsere Einsatzstellen liegen im Bistum Mainz, also sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Hessen.

Beim FSJ musst du dich für mindestens sechs Monate festlegen. Maximal sind 18 Monate möglich. Dabei ist das FSJ grundsätzlich ein Vollzeitdienst.

Die meisten Freiwilligen machen bei uns das klassische FSJ. Es dauert zwölf Monate und beginnt gewöhnlich am 01. August oder 01. September. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich.

Das FSJ Flexi oder Vario beginnt am 01. April oder 01. Oktober für sechs oder für zwölf Monate. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich.

Auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche beträgt deine wöchentliche Arbeitszeit zurzeit 39 Stunden. Deine konkreten Arbeitszeiten richten sich nach dem Dienstplan deiner Einsatzstelle. Bei Minderjährigen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, d.h. sie dürfen nicht zu früh, nicht zu lange und nicht zu spät arbeiten. Für alle Freiwilligen gilt, dass Nachtdienst nicht erlaubt ist.

Wenn du über uns als Träger ein FSJ machst, dann gibt es:

• 190 € Taschengeld pro Monat

• Ca. 250 € Verpflegungsgeld pro Monat

• Fahrtkosten

• Bei einigen Einrichtungen wird eine Unterkunft gestellt bzw. finanziert

• Beiträge zur Sozialversicherung

• Anspruch auf Kindergeld.

Wenn du während deines FSJs zu Hause ausziehen willst/musst, stellen manche Einsatzstellen eine Unterkunft zur Verfügung (gewöhnlich ein Zimmer). Oder, falls sie diese Möglichkeit nicht haben, zahlen sie den entsprechenden Sachbezugswert aus (ca. 250 Euro). Wenn ein Zimmer gestellt werden kann, ist die Einsatzstelle nicht verpflichtet, das Geld auszuzahlen. Das heißt, du kannst nicht zwischen Zimmer und Geld wählen.

Da du als FSJler/in eine ganztägige Hilfstätigkeit leistest, stellst du deiner Einsatzstelle deine volle Arbeitskraft zur Verfügung. Deswegen stellt sich hier bei einer zusätzlichen Nebentätigkeit immer die Frage einer möglichen Überlastung und Vereinbarkeit mit dem FSJ. Auf jeden Fall müssen Nebentätigkeiten von uns vorab als Träger genehmigt und der Einsatzstelle bekannt gemacht werden.

Du bist während deines FSJs sozialversichert. Die Sozialversicherung beinhaltet die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Als FSJler/in musst du selbst sozialversichert sein, und kannst nicht mehr in der Familienversicherung bleiben. Dies ist zu deinem eigenen Vorteil, da du nur durch eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse später z.B. Ansprüche auf Rente oder Arbeitslosengeld hast. Die Sozialversicherungsbeiträge werden (anders als beim „normalen Arbeitsverhältnis”) komplett von deiner Einrichtung übernommen und an die Krankenkasse abgeführt.

Die Bemessung des Urlaubs richtet sich nach den tarif- und arbeitsrechtlichen Bedingungen, die in der Einsatzstelle gelten. Gewöhnlich sind es 26 Arbeitstage pro Jahr. Auch kommen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Anwendung. Da die Urlaubsterminierung immer wieder mal problematisch werden kann, solltest du möglichst rechtzeitig in der Einrichtung deine Urlaubswünsche anmelden!

Währen den Bildungswochen darfst du keinen Urlaub nehmen.

Eine Kündigung kann sowohl von eurer Seite als auch von der Einsatzstelle oder dem Träger ausgesprochen werden. In der Regel streben wir eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen an. Ggf. ist ein Wechsel in eine andere Einsatzstelle möglich.

Als FSJ Träger sind wir dafür verantwortlich, dass du während dieser Zeit gut begleitet wirst und du die Möglichkeit hast, dich mit anderen über deine Erfahrungen auszutauschen. Dazu gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Bildungstage, die in fünf Seminarblöcken, sogenannten Biwos (Bildungswochen) von Montag bis Freitag stattfinden. Im FSJ Flexi mit sechs Monaten sind es drei Biwos. Die Seminare finden in festen Gruppen statt. Eine FSJ-Gruppe besteht aus 25-30 FSJler/innen. Jede Gruppe hat eine hauptamtliche Kursgruppenleitung. Außerdem werden die Kursgruppenleitungen noch durch drei ehrenamtlich Teamende pro

Gruppe unterstützt. Zusätzlich besuchen wir dich in deiner Einrichtung, unterstützen dich bei deinen Interessen und helfen, Probleme zu lösen.

Du kannst dich online bei uns für ein FSJ bewerben oder den Bewerbungsbogen downloaden unter:

Link Download

Eine frühe Bewerbung zum Jahresanfang erhöht deine Chance, eine passende Stelle zu finden. Nach Eingang des Bewerbungsbogens laden wir dich mit anderen zu einem Infogespräch ein und du wirst in der Einsatzstelle hospitieren. Bei Fragen kannst du dich an uns wenden:

BDKJ/BJA Bistum Mainz

Referat Freiwilligendienste

Am Fort Gonsenheim 54

55122 Mainz

fon 0 61 31 . 25 36 39

fsj@bistum-mainz.de

www.freiwilligendienste-bdkj.de

Weitere Fragen ?

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Einsatzbereiche

Beim FSJ hast du eine breite Palette von sozialen Einsatzfeldern, in denen du dich engagieren kannst. Sie sind sehr unterschiedlich, sodass wahrscheinlich für Jeden etwas dabei ist. Außerdem ist es möglich, dass du dir selbst eine Einsatzstelle suchst. Gerne informieren wir dich in einem persönlichen Gespräch noch genauer über die Möglichkeiten.

 

Einsatz in der Jugendwohngruppe

Voraussetzung für nachfolgende Tätigkeiten ist eine gute Anleitung und kontinuierliche Überprüfung durch das Fachpersonal. Mit zunehmender Sicherheit können euch Aufgaben mit mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Die Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen sollte zur kontinuierlichen Reflexion gewährleistet sein und FSJler/innen ermöglichen, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen. Wenn das Team Supervision in Anspruch nimmt, soll den FSJler/innen die Teilnahme ermöglicht werden.

Da es sich beim Einsatzbereich Kinder- und Jugendarbeit um ein sehr vielfältiges Einsatzgebiet handelt, das unterschiedlichste Altersgruppen und sehr heterogene Aufgabenstellungen umfasst, wird hier beispielhaft der Einsatz im Kinderheim umrissen.

  • Erzieherische Hilfstätigkeiten (Unterstützung bei Aufsicht der Gruppe, Betreuung/Beschäftigung einzelner Kinder)
  • Einüben lebenspraktischer Tätigkeiten:
  • Aufstehen, Anziehen, Ausziehen, Zubettgehen
  • Körperpflege
  • Zubereitung der Mahlzeiten, Tischsitten
  • Umgang mit Geld und materiellen Werten
  • Anleitung und Hilfe beim Aufräumen
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Freizeitgestaltung mit einzelnen Kindern und Jugendlichen oder kleinen Gruppen
  • Mitarbeit bei Planung und Durchführung von Gruppenaktivitäten
  • Begleitung der Kinder auf dem Schulweg, zum Einkaufen, zum Arzt ...

 

Tätigkeiten, die für FSJler/innen ausdrücklich verboten sind:

Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, die Kinder/Jugendliche in Gefahr bringen könnten oder die FSJler/innen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern. Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden. Nachtdienste sind nicht erlaubt.

Jugendliche (c) unsplash.com

Einsatz in der Kindertagesstätte

Voraussetzung für einen Einsatz in der Kindertagesstätte sind eine gute Einführung und Anleitung durch das Fachpersonal. Den Freiwilligen ist eine kontinuierliche Teilnahme an Teambesprechungen und Teamsitzungen zu ermöglichen. Wenn das Team Supervision in Anspruch nimmt, ist eine Teilnahme wünschenswert, sofern dies mit den Supervisionsinhalten vereinbar ist.

  • Erzieherische Hilfstätigkeiten (Unterstützung bei Aufsicht der Gruppe, Betreuung/Beschäftigung einzelner Kinder)
  • Einüben lebenspraktischer Tätigkeiten wie Anziehen/Ausziehen, Körperpflege, Tischsitten, Anleitung und Hilfe beim Aufräumen
  • Mitarbeit bei Planung und Durchführung von Gruppenaktivitäten
  • Unterstützung bei der Integration neuer/behinderter Kinder in die Gruppe
  • Gestaltung von Entspannungs- und Ruhephasen für die Kinder
  • Mittagstischbetreuung
  • Angebot eigener Projekten
  • Kreativangebote
  • Bewegungs- und Sportangebote
  • Begleitung bei Ausflügen
  • Vorbereitung und Durchführung von Festen
  • Teilnahme an Elternabenden
  • Teilnahme an Teambesprechungen und ggf. Supervision

 

Tätigkeiten, die für FSJler/innen ausdrücklich verboten sind:

Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, die die Kinder in Gefahr bringen könnten oder die FSJler/innen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern. Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden.

 

Kindertagesstätte (c) Bistum Mainz

Einsatz in der Ganztagsschule

Eine grundsätzliche Voraussetzung ist das Vorhandensein eines verlässlichen Ganztagsangebotes der jeweiligen Schule, da der Einsatz im FSJ immer eine Vollzeit-Mitarbeit ist.

Die Freiwilligen werden nicht als Ersatz oder zur Vertretung von ausgebildeten Fachkräften eingesetzt, sondern nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) leisten sie eine zusätzliche praktische Hilfstätigkeit zur Unterstützung der Fachkräfte.

Unterrichtsfreie Zeit/Schulferien:

Der Erholungsurlaub muss von den Freiwilligen in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden. Darüber hinaus muss im Einzelfall überprüft werden, welche Einsatzfelder sich in der unterrichtsfreien Zeit für den Freiwilligen anbieten (z. B. Ferienspiele, Projektangebote, Vor- und Nachbereitungszeiten).

Nach persönlichen Voraussetzungen und individuellen Kenntnissen und Fertigkeiten der Freiwilligen sind folgende pädagogischen Aufgabenfelder in den Schulen möglich:

  • Unterrichts- und lehrkraftunterstützende Angebote (z.B. Förderung einzelner Lerngruppen, einzelner SchülerInnen, Einzelbetreuung von lernschwachen Kindern, Nachhilfe)
  • Unterstützung bei der Integration behinderter Kinder in die Gruppe
  • Gestaltung von Entspannungs- und Ruhephasen für die Kinder
  • Pausengestaltung
  • Mittagstischbetreuung
  • Unterstützung bei der Hausaufgabenbetreuung
  • Mitarbeit in der Nachmittagsbetreuung
  • Angebot eigener Projekten
  • Bewegungs- und Sportangebote
  • Leseförderung
  • Mitarbeit in der Schulbibliothek
  • Unterstützung in der Schulsozialarbeit
  • Mitwirkung und Durchführung bei der Erstellung von Ferienangeboten
  • Vorbereitung und Durchführung von Festen
  • Mitarbeit in der SV und ggf. bei der Schülerzeitung
  • Teilnahme an Elternabenden
  • Teilnahme an LehrerInnenbesprechungen und Konferenzen

Einsatz im Seniorenheim

Voraussetzung für nachfolgende Tätigkeiten ist eine gute Anleitung durch das Fachpersonal. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten (Beschäftigungstherapie, Veranstaltungen und Fahrten, Pflege, Wohnbereich...) und an Besprechungen (Übergabe, Stationsbesprechungen etc.) teilzunehmen. Wenn das Team Supervision in Anspruch nimmt, soll den FSJler/innen die Teilnahme ermöglicht werden.

Tätigkeiten, die bei ausreichender Sicherheit und regelmäßiger Überprüfung von FSJler/innen selbständig durchgeführt werden können:

Grundpflege:

  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden
  • Fußbäder
  • Hautpflege bei intakter Haut
  • einfache Fuß- und Nagelpflege (nicht bei DiabetikerInnen)
  • Mund-, Zahn- und Prothesenpflege
  • Haarpflege
  • Rasieren
  • Hilfe bei Blasen- und Darmentleerungen
  • Lagern
  • mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfe beim Essen und Trinken (nicht bei Apoplexie)
  • Wärmflasche
  • Inhalieren

Hilfeleistungen im hauswirtschaftlichen Bereich:

  • Umfeld der BewohnerInnen in Ordnung halten, z.B. Blumen versorgen, Flaschen wegbringen, Unterstützung der BewohnerInnen bei selbständiger Durchführung hauswirtschaftlicher Aufgaben
  • kleine Hilfeleistungen, wie Tee oder Kaffee zubereiten oder kleine Mahlzeiten richten, kleine Reparaturarbeiten (z.B. Glühbirnenwechsel)
  • Essen verteilen, Geschirr einsammeln

Begleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte:

  • Begleitung zum Arzt oder zu Therapien
  • Hinbringen, Abholen oder Begleiten bei kleinen Besorgungen und Spaziergängen
  • Beschäftigungen, z.B. Vorlesen, Post erledigen, Spiele, Basteln
  • Hilfe bei aktiver Sportausübung
  • Besorgungen erledigen
  • Informationen über geeignete Angebote im Haus und außerhalb; Motivierung, daran teilzunehmen
  • Mithilfe bei Veranstaltungen und Feiern

 

_MG_0151 (c) Bistum Mainz

Mit Einschränkungen erlaubte Tätigkeiten:

FSJler/innen sollen bei schwer psychisch kranken oder stark verwirrten Bewohnern nur unter Anleitung eingesetzt werden. Anleitung heißt hier: Anwesenheit oder Rufnähe des Fachpersonals.

Tätigkeiten und Aufgabenbereiche, die ausdrücklich verboten sind:

  • Injektionen aller Art
  • Bereitstellen und Umstecken von Infusionen
  • Richten und Austeilen von Medikamenten
  • Katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln und Blasenspülungen
  • Lagerung bei schwerkranken Menschen
  • Sitzwache bei schwerkranken und sterbenden Bewohnern