Wahlen von Pfarrgemeinderäten und den ersten Pfarreiräten 2024.

PGR-Wahlen_Logo_Mainz_24_CMYK_s_blau (c) Bistum Mainz

Im Frühjahr 2022 hat Bischof Kohlgraf im Rahmen des Pastoralen Weges 46 Pastoralräume im Bistum Mainz errichtet. Diese Pastoralräume sind die Vorstufe zu den zukünftigen Pfarreien, die bis 2030 im ganzen Bistum gegründet werden. Damit gehen auch für die synodalen Gremien einige Veränderungen einher. 

Diese Veränderungen werden Auswirkungen auf die Wahl der Pfarrgemeinderäte haben. Die nächsten PGR-Wahlen, und damit auch die Neuwahlen der Kirchenverwaltungsräte, wären turnusgemäß für November 2023 vorgesehen. Die schrittweise Zusammenführung und Neugründung der zukünftigen Pfarreien machte es allerdings erforderlich, die PGR-Wahlen in den März 2024 zu verschieben. 

Als Termin für die Pfarrgemeinderatswahlen hat
Bischof Kohlgraf den 16./17. März 2024 festgelegt.

Alle Pfarreien des Bistums waren aufgerufen zu diesem Termin einen neuen Pfarrgemeinderat zu wählen. Lediglich die Pfarreien, deren Neugründung bereits zum 01. Januar 2024 vollzogen wurde, haben bereits einen Pfarreirat gewählt. Die Wahl der Kirchenverwaltungsräte erfolgt statutengemäß bis spätestens zehn Wochen nach der PGR-Wahl. 

Welche Bedeutung dies für die Pfarreien hat, die in den darauffolgenden Jahren ihre Neugründung vollziehen, entnehmen Sie bitte den Ausführungen in der Anlage „Wahlen der Pfarreigremien 2024 - 2028“.

Weitere Informationen, Texte, Bilder, Logos und Werbematerialien zur Wahl der Pfarrgemeinderäte und Pfarreiräte im Bistum Mainz finden Sie hier.