Wenn es alleine nicht geht...

Gesetzliche Betreuung

Gesetzliche Betreuung ist die rechtliche Vertretung für eine volljährige Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.
Dazu wird eine fremde oder vertraute Person als gesetzliche/r Betreuer/-in durch das Vormundschaftsgericht auf Antrag der zu betreuenden Person oder von Amts wegen bestellt. Der/die Betreuer/-in unterstützt eine betroffene Person in solchen Angelegenheiten, die diese alleine nicht regeln kann.

Betreuer/-in

Als Betreuer/-in kommen vor allem volljährige Menschen in Frage, die in engem Kontakt zu dem Hilfebedürftigen stehen, z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen.

Die Gesetzliche Betreuung kann auch durch Berufsbetreuer erfolgen, das sind i. d. R. Personen, die mehrere gesetzliche Betreuungen als selbständig Berufstätige führen im Gegensatz die Vereinsbetreuerinnen bzw. -betreuer, die als Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des jeweiligen Betreuungsvereins Gesetzliche Betreuungen führen.

Betreuungsvereine

In der Diözese Mainz gibt es einige Betreuungsvereine. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine betreuen hilfsbedürftiger Personen im Rahmen durch fachlich geeignete Vereinsmitarbeiter gem. § 1897 Abs. 2 und 1900 Abs. 2 BGB. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Gewinnung, Beratung, Unterstützung, Einführung , Aus- und Fortbildung geeigneter ehrenamtliche Betreuerinnen oder Betreuer.