Was ist der Reiz für die Stiftung?
Das Ziel einer Stiftung ist es Kapital zu bilden. Dies geschieht durch Ihre Zustiftungen und Spenden.
Durch die Zinseinnahmen aus dem Kapital sollen regelmäßige Gelder gesichert werden. Dadurch entsteht eine größere Planungssicherheit bei den feststehenden finanziellen Verpflichtungen (Gehälter etc.), die durch Spendeneinnahmen allein nicht gewährleistet sein kann. Dadurch werden Dinge besser planbar, als durch eine Finanzierung durch Spendengelder, weil man Spendengelder nicht kalkulieren kann.
Weil in einer Stiftung das Kapital nicht angegriffen wird, stehen diese Zinseinnahmen für einen unbefristeten Zeitraum auch noch in 50 Jahren und länger zur Verfügung.
Dadurch wird eine dauerhafte Förderung möglich. Je mehr Geld der ökumenischen Hans-Voshage-Hospizstiftung zugestiftet wird, desto stärker kann die Hospizarbeit in Mainz unterstützt werden.
Was ist der Reiz für die Zustifter?
Eine Zustiftung kann steuerlich sehr lukrativ sein.
Spenden und Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Für den Sonderausgabenabzug gibt es einen Höchstsatz. Er beträgt bei Spenden für gemeinnützige Zwecke 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Für mildtätige , wissenschaftliche und kulturelle Zwecke erhöht sich der Prozentsatz um weitere 5%.
Zuwendungen an kirchliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die als gemeinnützig eingestuft sind, weil sie kirchliche, mildtätige und / oder wohltätige Zwecke verfolgen, sind darüber hinaus bis zu 20.450,--€ abziehbar.
Das trifft auch auf die ökumenische Hans-Voshage-Hospizstiftung zu.