Häufige Fragen und die Antworten
zur Bonifatius-Stiftung und der Gründung einer Unterstiftung
- Was ist eine Treuhandstiftung?
- Welche Schritte sind für die Gründung einer Unterstiftung notwendig?
- Wer entscheidet über den Zweck der Unterstiftung?
- Wer entscheidet über die Verwendung der Erträge?
- Wie hoch muss das Anfangskapital sein?
- Kann ich im Notfall das Stiftungskapital wieder bekommen?
- Braucht die Unterstiftung eine Satzung?
- Welche Gremien hat die Unterstiftung?
- Wie wird das Stiftungskapital verwaltet?
- Können der Stiftung auch kleinere Beträge zufließen?
- Wer kann eine Unterstiftung unter dem Dach der Bonifatius-Stiftung gründen?
- Was leistet die Bonifatius-Stiftung für ihre Unterstiftungen?
- Wird das Stiftungskapital die Zuschüsse durch das Bistum beeinflussen?
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Was ist eine Treuhandstiftung?
- Eine Treuhandstiftung legt Teile der - oder auch die gesamte - Geschäftsführung und Verwaltung in die Hände eines rechtsfähigen Treuhänders (in diesem Fall der Bonifatius-Stiftung als Dachstiftung).
Schritte für die Gründung einer Unterstiftung ?
- Formal wird für die Gründung einer treuhänderischen Stiftung unter dem Dach der Bonifatius-Stiftung ein Stiftungsvertrag abgeschlossen, den je 2 Vertreter beider Seiten unterzeichnen. Mit der Überweisung des Stiftungskapitals auf das entsprechende Konto der Bonifatius-Stiftung tritt der Vertrag in Kraft.
Wer entscheidet über den Zweck der Unterstiftung?
- Der Fonds-Stifter (die Unterstiftung) entscheidet über den Zweck der Stiftung. Der Zweck sollte - wie im Mustervertrag vorgegeben - weit gefasst werden, damit die Stiftung eine breite Basis zur Förderung hat.
Wer entscheidet über die Verwendung der Erträge?
- Der Fonds-Stifter entscheidet über die Verwendung der Erträge. Er muss der Dachstiftung über die zweckgemäße Verwendung Rechenschaft ablegen.
Wie hoch muss das Anfangskapital sein?
- Die Bonifatius-Stiftung schreibt keine festgelegte Höhe für das Anfangskapital vor. Da für den satzungs-gemäßen Zweck nur die Erträge verwendet werden dürfen, die zur Zeit bei rund 4 % liegen, sollte das Stiftungskapital zeitnah Erträge erwirtschaften können, mit denen sinnvoll gearbeitet werden kann.
Kann ich im Notfall das Stiftungskapital wieder bekommen?
- Nein. Das Stiftungskapital ist unantastbar, denn Sinn einer Stiftung ist die gesicherte langfristige Erwirtschaftung von Erträgen und nur diese dürfen für den Stiftungszweck verwendet werden.
Braucht die Unterstiftung eine Satzung?
- Nein. Für die Unterstiftung ist der Vertrag mit der Dachstiftung bindend, die über eine Satzung verfügt.
Welche Gremien hat die Unterstiftung?
- In den meisten Fällen fungiert der Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde als Gremium der Unterstiftung, es kann aber auch ein eigener Vorstand gebildet werden.
Wie wird das Stiftungskapital verwaltet?
- Die Bonifatius-Stiftung verwaltet das Stiftungskapital gemäß ihrer Anlagegrundsätze unter Berücksichtigung der Wahrung christlicher Werte, risikobewusst und mit einer langfristigen Orientierung. Maximal 25 % des Kapitals werden in Aktien investiert.
Können der Stiftung auch kleinere Beträge zufließen?
- Ja. Zuwendungen in jeder Höhe können der Stiftung Ihrer Wahl zugewendet werden.
Wer kann eine Unterstiftung unter dem Dach der Bonifatius-Stiftung gründen?
- Die Gründung einer Stiftung unter dem Dach der Bonifatius-Stiftung ist allen Pfarrgemeinden, Vereinen und Verbänden im Bistum Mainz möglich. Auch Einzelpersonen und Firmen können als Fonds-Stifter der Bonifatius-Stiftung beitreten.
Was leistet die Bonifatius-Stiftung für ihre Unterstiftungen?
- Die Bonifatius-Stiftung berät die Unterstiftungen bei der Entscheidung für eine Stiftung und bei der Gestaltung des Stiftungsvertrages. Sie verwaltet die Stiftungsgelder und erstellt jährlich Jahresabschlüsse für ihre Stiftungen. Als Dachstiftung übernimmt sie den erforderlichen Schriftverkehr mit den Behörden. Auch bei der weiteren Entwicklung steht sie den Unterstiftungen mit Rat und Tat zur Seite.
Wird das Stiftungskapital die Zuschüsse durch das Bistum beeinflussen?
- Nein.
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