Vermietung des Gemeindehauses

Für private Feiern oder Veranstaltungen vermietet die Sankt Gottfriedsgemeinde Räume des Gemeindehauses, Am Bollwerk 25.  Die Vermietung erfolgt nur an Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind. Das Pfarrbüro, Telefon 06033/973070, gibt Auskunft, ob das Gemeindehaus zum gewünschten Termin frei ist. Über die Vermietung entscheidet Pfarrer Heinz, der zweite Vorsitzende des Verwaltungsrates und der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates. Der Mietvertrag wird mit Pfarrer Heinz abgeschlossen.

Die Gebühren zur Anmietung betragen pro Tag:

Saal: 90 € und während der Heizperiode 110 € und jeweils für Übergabe und Abnahme 25 €.

Sitzungszimmer: 30 € und während der Heizperiode 40 €.

Raum im Untergeschoss: 60 € und während der Heizperiode 75 €. Eine Kaution über   50 € muss hinterlegt werden, die bei Abnahme zurückgegeben wird.

Zu Bruch gegangenes Geschirr und Gläser sind bei Abnahme anzugeben und zu bezahlen. Die Räume müssen besenrein und wie bei der Übergabe hergerichtet sein.