Die Kirchengebote,wer kennt sie noch? 

Der Getaufte erfüllt seine Sendung in der Kirche, soweit er sich dem Wort Gottes öffnet und durch den Sakramentenempfang die nötige Gnade Gottes empfängt. Der Höhepunkt des christlichen Lebens ist und bleibt immer die Teilnahme am eucharistischen Opfer, dort schöpft das sittliche Leben seine Kraft zum Tun. 

Die Kirche wurde immer als das Lehramt des Hirten verstanden, die durch Katechese und Predigt aber auch durch die Regeln, Gebote, welche sich aus dem Glauben an Christus ergeben haben, und durch die Liebe belebt werden. 

Das der Kirche anvertraute Gesetz Gottes wird den Gläubigen als Weg des Lebens und der Wahrheit gelehrt. Die Gläubigen haben die Pflicht, die durch die rechtmäßige Autorität der Kirche erlassenen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Und so sind auf diese Weise schon im Mittelalter in der Kirche sogenannte „KIRCHENGEBOTE“ formuliert worden. Diese wurden im Katechismus des Hl. Canisius im Jahr 1555 in ihrer klassischen Fünfzahl genannt und im neuen Katechismus von 1992 auch aufgenommen. 

Die KIRCHENGEBOTE sollen „das unerlässliche Minimum an Gebetsgeist und an sittlichem Streben, im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten sichern.“ 

Im einzelnen lauten die 5 Kirchengebote wie folgt: 

1. Feiere den Sonntag als den „Tag des Herrn“. 

2. An Sonn- und Feiertagen nimm regelmäßig an der Hl. Eucharistie teil. 

3. Du sollst wenigstens einmal im Jahr zum Bußsakrament gehen und einmal im Jahr, wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die Heilige Kommunion empfangen. 

4. Du sollst die gebotenen Fasttage halten. 

5. Die Gläubigen sind auch verpflichtet, ihren Möglichkeiten entsprechend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen. 

J. Hildebrand, Pfr.