Das vierte Gebot

Du sollst die gebotenen Fasttage halten

Zu den Fasttagen  gehören der Aschermittwoch und der Karfreitag - an diesen beiden Tagen gilt ABSTINENZ d.h. Enthaltung von Fleischspeisen (gilt ab dem 14. Lebensjahr) und das Fasten, d.h. nur einmalige Sättigung am Tag, dazu sind alle ab dem 18. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr verpflichtet.

Jeder Freitag (Sterbetag Jesu) war auch ein Fasttag, an dem wir aufs Fleisch verzichteten.

Da wir immer mehr Vegetarier haben, empfiehlt die Kirche, am Freitag ein freiwilliges Opfer zu bringen, wo ich aus Liebe zu Gott oder dem Nächsten etwas Gutes tue z. B. helfe ich einer älteren Person beim Einkaufen oder besuche sie, habe Zeit für sie.

Das Fasten soll nicht aus Gesundheits-, Friedens-, Ökologie- und Meditationsbeweggründen praktiziert werden, sondern, um die positiven Wirkungen des Fastens auf Leib und Seele neu zu lernen. Das Ziel des Fastens ist, durch die ehrliche Selbstbegegnung hindurch offen zu werden für die wirkliche Begegnung mit Gott.

In der Tradition sah man das Fasten in Verbindung mit drei Aufgaben:

a) fasten

b) Amosen geben und

c) beten

 

J. Hildebrand, Pfr.