Das zweite Gebot

An Sonn- und Feiertagen nimm regelmäßig an der Heiligen Eucharistie teil

Dieses Gebot verlangt von den Gläubigen, an der Heiligen Eucharistie teil zu nehmen, zu der sich die christliche Gemeinschaft am Gedenktag der Auferstehung des Herrn versammelt. Dies bekräftigt auch der Kodex des kanonischen Rechts im Kanton 1246:
"Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten. Ebenso müssen gehalten werden die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligen Leibes und Blutes Christi, der Heiligen Gottesmutter Maria, ihrer unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des Heiligen Josef, der Heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen".