Das dritte  Gebot

Du sollst wenigstens einmal im Jahr zum Bußskarament gehen und einmal im Jahr, wenigstens zur österlichen Bußzeit sowie in Todesgefahr die Heilige Kommunion empfangen.

An Ostern feiert die ganze Kirche das große Fest der Erlösung: TOD und AUFERSTEHUNG des Herrn. Darum soll jeder Christ in der Osterzeit die Eucharistie empfangen.

Doch ich bin durch meine Schuld innerlich tot. In diesem Zustand darf ich eigentlich keine Heilige Kommunion empfangen. Deswegen kommt die Empfehlung, zuerst das Bußsakrament zu empfangen, um dann würdig (im Gnadenzustand) die Hl. Kommunion empfangen zu dürfen. Die Vergebung (sprich die Lossprechung von Schuld) ist die Voraussetzung eines würdigen Kommunionempfangs. Da wir aus der Begegnung mit dem Herrn in den Sakramenten Hilfe und Heill erlangen, empfiehlt die Kirche den Gläubigen, dies auf besondere Weise in der Österlichen Bußzeit zu tun d.h. ab Aschermittwoch bis zum Pfingstfest.

Dann geschieht Ostern auch in uns, wir sterben der Sünde und erstehen auf zum Leben der Gnade.

Auch in Todesgefahr wird der Christ zum Empfang des Bußsakramentes  und der Heiligen Kommunion dringend eingeladen, denn das persönliche Osterfest naht. Dazu empfiehlt die Kirche auch den Empfang der Krankensalbung.