Die Schulpastoral an der St. Lioba Schule, Bad Nauheim
1. Grundlagen
Die vorliegende Konzeption der seelsorgerlichen Arbeit an der St. Lioba - Schule ist Grundlage der Arbeit der SchulseelsorgerInnen. Zugeordnet der Grundordnung für die katholischen Schulen in freier Trägerschaft des Bistums Mainz orientiert sie sich an der ‚Rahmenordnung Schulpastoral an Schulen in kirchlicher Träger-schaft im Bistum Mainz’ vom Januar 1998. Sie nimmt das dort Festgehaltene auf (kursiv gedruckt) und konkretisiert es für die praktische Arbeit an der Schule.
2. Einleitung
Die Aufgaben der Schulpastoral ergeben sich im Kontext der verschiedenen pastoralen Handlungsfelder und aus den verschiedenen Anforderungen der jeweiligen Schule. Sie gibt Anstöße und Orientierungshilfen zur Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit in der Freiheit der Nachfolge Jesu. Schulpastoral soll in Kooperation mit den für das Schulleben Verantwortlichen den Lebensraum Schule mitgestalten.
An der St. Lioba - Schule üben diese Tätigkeit je zwei SeelsorgerInnen katholischer und evangelischer Konfession mit Dienstauftrag für die Seelsorge aus. Die Angebote der Schulpastoral richten sich an alle, die in der Schule leben und arbeiten sowie an die Eltern der SchülerInnen.
2.1. Diakonie
Zu den Aufgaben im diakonischen Bereich gehört alles, was Men-schen im Lebensraum Schule befähigt, bereit macht und unterstützt für sich selbst, in der Schule, Gesellschaft, Kirche und Welt vor Gott und den Menschen Verantwortung zu übernehmen. Dazu kann es notwendig sein, Kontakt zu anderen beratenden und begleiten-den Personen und Einrichtungen aufzunehmen.
Im engeren Sinne diakonisch ausgerichtet sind das Sozialpraktikum, die diakonischen Partnerschaften und das Thema Diakonie im Religionsunterricht.
2.1.1 Sozialpraktikum
An der St. Lioba-Schule findet in der Jahrgangsstufe 11 ein zwei-wöchiges, für alle Schülerinnen und Schüler verbindliches, Sozial-praktikum statt.
Das Seelsorgeteam unterstützt die für dessen Organisation Ver-antwortlichen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Praktikums. Seelsorgerinnen und Seelsorger helfen bei der Beschaffung von Praktikumsplätzen und begleiten als Betreuer/ Betreuerinnen die Praktikantinnen und Praktikanten.
Im Rahmen eines Gottesdienstes werden die Schülerinnen und Schüler in ihr Praktikum entsandt.
2.1.2 Partnerschaften
Die St. Lioba-Schule unterhält partnerschaftliche Beziehungen zu Schulen der Missionen der Schwestern unserer lieben Frau (S.N.D.) in Taquara, Sao Paulo und Rio de Janeiro (Brasilien) und Buseesa (Uganda).
Die Schulpastoral unterstützt die für die Partnerschaften verantwortliche Kollegin durch einen alle zwei Jahre stattfindenden Sponsorenlauf. Die Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger eröffnen diese Veranstaltung mit einer ökumenischen Andacht.
Die Schulpastoral an der St. Lioba-Schule unterstützt durch regel-mäßige Kollekten der evangelischen und ökumenischen Schulgottesdienste zwei durch die Kindernothilfe vermittelte Patenkinder.
2.1.3 Das Thema Diakonie im Religionsunterricht
Das Thema „Diakonie und Eucharistie“ bzw. „Diakonie“ ist verbindlicher Unterrichtsgegenstand des Faches katholische und evangelische Religion in den Jahrgangsstufen 6 und 7.
Die Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger stellen im Rahmen des eigenen Unterrichtes, aber auch für Kolleginnen und Kollegen, Kontakte zu örtlichen Einrichtungen der Caritas, des Diakonischen Werkes sowie der Inneren Mission her. Bei Mitgestaltung des Unterrichts durch ReferentInnen ist vorher Rücksprache mit der Schulleitung zu halten.
2.2 Gottesdienst und Liturgie
Aufgaben im liturgischen Bereich sind die Hinführung zur Liturgie, die Feier der Eucharistie und anderer Gottesdienstformen sowie die Erarbeitung und regelmäßige Überprüfung des Konzepts für die Durchführung von Gottesdiensten.
2.2.1 Gottesdienste und Verkündigung
Die Schulpastoral an der St. Lioba Schule ist dazu beauftragt, in allen ihren Tätigkeiten die frohmachende und heilende Botschaft Jesu Christi - soweit es in ihrer Macht steht - Gestalt werden zu lassen. Darum kommt den Gottesdiensten, den Andachten und sonstigen liturgisch gestalteten Feiern eine zentrale Bedeutung als Quelle des Glaubens und seiner Vergewisserung zu. Alle gottes-dienstlichen Feiern stehen inhaltlich in der Verantwortung des Seelsorgeteams bzw. ihrer RepräsentantInnen der jeweiligen Konfession. Organisatorische Einzelheiten wie Anlässe, Zeiten und teilnehmende Gruppen etc. werden in Rücksprache mit der Schulleitung vereinbart. Die Gottesdienste werden in der Regel freitags in der kath. Bonifatiuskirche, der ev. Dankeskirche und/oder der Schulkapelle gefeiert; dazu sind die SeelsorgerInnen vom Unter-richt freigestellt.
Eine Vielzahl von unterschiedlichen Gottesdienstformen wird durchgeführt; die den Kindern und Jugendlichen lebensweltlich nahe sind. Daher kommt der Musik im Gottesdienst, die möglichst von den MusiklehrerInnen der Schule in Zusammenarbeit mit den SeelsorgerInnen organisiert und verantwortet wird, eine hohe Be-deutung zu, der durch die unterrichtliche Freistellung der MusikerInnen für die Gottesdienste Rechnung getragen werden sollte.
Das Seelsorgeteam sorgt dafür, dass regelmäßig Eucharistiefeiern und Abendmahlsfeiern stattfinden können. Es fördert die Vorberei-tung und Durchführung von Gottesdiensten durch LehrerInnen, Klassen oder Gruppen der Schule und leistet die nötigen Hilfestellungen mit dem Ziel, die liturgische Kompetenz der sog. Laien zu stärken und ernst zu nehmen. Im Schulcurriculum für den katholi-schen und evangelischen Religionsunterricht ist ausdrücklich dafür Raum gegeben, während des Religionsunterrichtes Gottesdienste zu erarbeiten; der Praxis wird hier der abstrakten Erarbeitung von Unterrichtsthemen wie ‚Beten’, ‚Lob und Dank’ etc. der Vorrang gegeben.
Die Gottesdienste werden in der Regel in Klassenstufen (5/6; 7/8; 9/10; 11-13) gefeiert. Ihre Konfessionalität wird in der Passionszeit, in der Adventszeit, beim Einschulungs- und beim Abiturgottesdienst und bei ähnlich wichtigen Anlässen aufgehoben, um darzustellen und erfahrbar zu machen, dass alle Mitglieder der Schule in einer gestifteten christlichen Gemeinschaft zusammenleben, die zugleich Geschenk und Auftrag ist.
Von allen SchülerInnen wird erwartet, dass sie der Einladung zum Gottesdienst, die per Elternbrief der Schule, Gottesdienstplan und per Durchsage für die SchülerInnen ausgesprochen wird, Folge leisten und eventuelle Abwesenheiten entschuldigen. Eine Kontrolle der Teilnahme erfolgt dennoch nicht, da diese der Entwicklung der religiösen Identität der Jugendlichen und ihrer Anbindung an ihre Kirchen(gemeinden) gegenüber kontraproduktiv wäre. In der Oberstufe wird dem gegenseitigen Kennenlernen der Konfessionen dadurch Rechnung getragen, dass bei konfessionellen Gottesdiens-ten die SchülerInnen der je anderen Konfession eingeladen werden.
Die Lehrkräfte, die an einem ‚Gottesdienstfreitag’ in der 1.Stunde der jeweiligen Jahrgangsstufe unterrichten, sind per Dienstauftrag dazu verpflichtet, ihre Klasse/ ihren Kurs (z.B. in den Gottesdienst ihrer eigenen Konfession) zu begleiten. Das schließt die Aufgabe ein, unter Umständen auch disziplinarisch wirksam gegenüber störenden SchülerInnen aufzutreten, da diese Funktion nicht von den LiturgInnen wahrgenommen werden kann.
Rein konfessionelle Gottesdienste werden an konfessionellen Feiertagen gefeiert: an Aschermittwoch, Allerheiligen und dem Reformationstag. Die Zusammensetzung der teilnehmenden Gruppen (Jahrgangsstufe/n) und/oder eine Einladung an die jeweils andere Konfession entscheiden die SeelsorgerInnen in Rücksprache mit der Schulleitung.
2.3 Feste und Feiern im Schulalltag
Das Seelsorgeteam fühlt sich mit verantwortlich für die Fest- und Feierkultur der Liobaschule, da dies seinem kirchlichen Auftrag entspricht, die Schule als Lebensraum für alle dort Arbeitenden mit zu gestalten.
Daher ist es ein besonderes Anliegen, den Todestag der Namenspatronin (oder einen anderen zu deklarierenden Festtag an einem anderen Termin) als hervorgehobenes Ereignis im Schuljahr zu begehen. In Übereinkunft mit der Schulleitung besteht das Ziel, innerhalb der nächsten 2 Jahre über die derzeit zum Liobatag üblichen Festgottesdienste hinaus ein Konzept zu erarbeiten, das einen Tag der Reflexion und Orientierung als Schulgemeinschaft ermög-licht. Angestrebt ist ebenfalls, in unregelmäßigen Abständen Fest-gottesdienste zu feiern, an denen die gesamte Schulgemeinde teilnehmen kann.
2.3.1 Beginn des Schultages
Jede erste Stunde beginnen die unterrichtenden Lehrkräfte in ihren Klassen mit einem Gebet oder einer geeigneten Form der Besinnung. Darin unterstützen die SeelsorgerInnen die KollegInnen mit der Bereitstellung von Materialien oder Ähnlichem.
2.4 Weggemeinschaft in Leben und Glauben
In all diesen Tätigkeitsfeldern geht es um die Weggemeinschaft von Schülern, Schülerinnen, Eltern, Lehrenden und anderen Mitarbei-tern und Mitarbeiterinnen in Leben und Glauben. Dazu gehören Begleitung von Einzelnen, Einübung in Gemeinschaft und Übernahme von Verantwortung. Besonders im Rahmen von Gruppen kann es gelingen, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen sowie die der Anderen zu entdecken und zu achten und den Wert von Kooperation zu erfahren. Deshalb ist es ein Anliegen der Schulpastoral, möglichst viele Personen einzubinden.
Schulpastoral konkretisiert sich auch im Kontakt zu Verbänden, Pfarrgemeinden, außerschulischen Gruppen und Institutionen und Kommunen.
Konkretisierungen:
2.4.1. Begleitung und Krisenintervention
In akuten Krisenfällen (soziale / medizinische / technische / kriminelle Notfälle) entscheidet die Schulleitung gemäß Dienstordnung. Die Schulpastoral sollte mit einbezogen werden.
Es kann nötig sein, sehr zeitnah ein seelsorgliches Gespräch / Beratungsgespräch mit einer Schülerin / einem Schüler zu führen. Die Seelsorgerin / der Seelsorger entscheidet, ob es angebracht ist, das Gespräch während der Unterrichtszeit zu führen. Dabei werden Freistunden, Klassenarbeiten und weitere schulische Notwendigkeiten berücksichtigt. Die Fachlehrer werden darüber informiert, dass ein seelsorgliches Gespräch stattfindet.
Alle seelsorglichen Gespräche sind vertraulich (entsprechend Punkt 3.4. der Rahmenordnung), sie können nicht verordnet werden.
Langfristige Begleitung geschieht in der Regel nicht während der Unterrichtszeit.
Seelsorgerinnen und Seelsorger verstehen sich auch als „Clearingstelle“ und vermitteln, wenn nötig, einen Kontakt zu einer entsprechenden Beratungsstelle.
2.4.2 GruppenleiterInnen
Schüler/innen übernehmen Verantwortung, indem sie zu Gruppen-leiter/innen (z.B. in der J-GCL) ausgebildet werden und dort in der Leitung einer Gruppe Verantwortung für Andere übernehmen.
2.4.3 J – GCL (Jugendverbände der Gemeinschaft christlichen Lebens)
In der St. Lioba – Schule werden in den 5. Klassen zwei „Kennen-lernwochenenden“ (Mädchen / Jungen) mit Übernachtung in der Schule durchgeführt, an denen die GCL vorgestellt wird und die Kinder die Gruppenleiter/innen kennen lernen. Von diesen Wo-chenenden an finden in der Regel in der 7. und 8. Stunde die Gruppenstunden der Jahrgänge 5 – 8 in den Gruppenräumen der Schulpastoral statt.
Bei der Stundenplangestaltung für die Nachmittage wird darauf geachtet, dass die Gruppenleiter und Kinder zur gleichen Zeit „frei“ haben.
In den Sommerferien finden die Zeltlager statt. Mit Genehmigung der Schulleitung kann Unterrichtsbefreiung zur Vorbereitung dieser Freizeit gewährt werden. Die Schule stellt einen Material- / Lagerraum zur Verfügung.
2.4.4 Reflexionstage / Tage der Orientierung
Alle Schüler/innen z.Zt. der Jahrgangsstufe 10 nehmen – entsprechend der Regelung im Schulvertrag – an den Reflexionstagen teil.
Vor allem durch die Reflexionstage gelingt es, eine große Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern mit in die Verantwortung zu neh-men. In der Regel werden die Gruppen von einem Mitglied des Seelsorgeteams geleitet, unterstützt werden sie von 2 – 3 Kolleg/innen.
Reflexionstage dauern mind. 5 Tage, Wochenenden können dazu genommen werden; die inhaltliche Ausgestaltung sowie die Leitung dieser Tage liegt in der Verantwortung der Seelsorger/innen.
2.4.5. Elternabende, Mitwirkung und Gestaltung
Elternarbeit geschieht durch Mitwirkung bei Elternabenden (Leitung, Moderation, Übernahme eines thematischen Teils etc.) und durch eigene Angebote: Elternabende, thematische Nachmittage z.T. auch mit den Kindern, sowie Beratungsgespräche und seelsorgerliche Gespräche.
2.4.6. Lehrende
Die Schulseelsorger/innen bieten unterschiedliche Projekte an wie derzeit z.B. Lehrerwochenenden, Gespräche, Unterstützung bei Elterngesprächen u.a.m.
2.4.7. Soziales Lernen: Klassentage und Mediation
Die Schulpastoral arbeitet präventiv, indem sie das sogenannte soziale Lernen in der Schule unterstützt.
Klassentage finden in Absprache mit der Schulleitung statt.
Fähigkeiten wie z.B. Kooperation und Kommunikation werden trainiert. Das kann an einem sog. Klassentag stattfinden, an dem die Klasse keinen regulären Unterricht hat, sondern einen außerschulischen Ort aufsucht, an dem das Training stattfinden kann. In den Klassen 5-7 kann pro Jahr ein Klassentag stattfinden; in den Jahrgangsstufen 8-10 besteht die Möglichkeit, anstelle eines Wan-dertages einen Klassentag durchzuführen.
Klassentage können stattfinden, wenn sich in der Klasse eine Mehrheit der SchülerInnen für die Durchführung eines Klassentages ausspricht und/oder wenn es die Klassenleitung für nötig hält.
Mediation
Zum sozialen Lernen gehört auch die Ausbildung von Schülermediatoren und die Unterstützung der Schüler/innen, sich im Streitfall Hilfe zu holen.
2.4.8. Bergweihnacht
Auf dem Johannisberg findet jährlich am zweiten Advent ein Weihnachtsmarkt von Schulen, Vereinen und sozialen Einrichtungen statt. Als Schule nehmen wir an diesem gemeinwesenorientierten Projekt teil und prägen diesen nichtkommerziellen Weihnachtsmarkt erheblich mit.
Die St. Lioba – Schule hat seit 1999 dort einen Stand, bestückt mit Bastelsachen, die hauptsächlich von Schüler/innen und Eltern dafür gefertigt wurden. Diese kreative Arbeit ist eine unkonventionelle Art und Weise, als Seelsorger/in Kontakt zu Schüler/innen aufzunehmen und sich erfahrbar zu machen.
Über die Verwendung des Erlöses vom Stand der St. Lioba – Schule entscheidet die Schulpastoral in Rücksprache mit der Schullei-tung. In der Regel fließt er gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zwecken zu.
2.4.9. Fahrten
Für unterschiedliche Gruppen ( SchülerInnen verschiedener Al-tersgruppen, aber auch z.B. für LehrerInnen) bietet die Schulpastoral Fahrten mit unterschiedlichen Schwerpunkten an (religiöse/ kulturelle Studienfahrten, Ferienfreizeiten, Jungen-/ Mädchenwochenenden etc.).
2.4.10. Abiturtraining
Für die Abiturient/innen wird im Hinblick auf das Abitur ein Se-minar zur Lern- und Arbeitsorganisation angeboten.
2.4.11. Vernetzung mit dem Umfeld
Die Seelsorger/innen bemühen sich um Kontakte zu den örtlichen Einrichtungen für Jugendarbeit und zu den Pfarr- / Kirchengemeinden und den Dekanaten. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden betrifft u.a. die Nutzung der Kirchen für die Schulgottesdienste, Teilnahme an den Dekanatskonferenzen, gemeinsame Projekte und die Mitarbeit in verschiedenen Bereichen der Gemeinden und der Dekanate.
2.4.12. Öffentlichkeitsarbeit
Die Schulpastoral an der St. Lioba Schule sorgt in Absprache mit der Schulleitung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit für die Transparenz ihrer Tätigkeiten und für wahrnehmbare Präsenz ihrer Arbeit im Schulalltag. Dazu unterhält sie eine eigene Hompage, erstellt Informationsmaterial, präsentiert sich am ‚Tag der offenen Tür’, erstellt Artikel für das Lioba-Jahrbuch und nimmt in unregelmäßigen Abständen an den Elternbeiratskonferenzen teil. Die Schule stellt der Schulpastoral im Eingangsbereich der Schule Mitteilungsbretter zur Verfügung, deren Bestückung mit Informationsmaterial von der Schulpastoral verantwortet wird.
3. Rechtliche Stellung des Schulseelsorgers/ der Schulseelsorgerin
3.1 Fach- und Dienstaufsicht
Die Dienst- und Fachaufsicht (für die katholischen SchulseelsorgerInnen) liegen in der Zuständigkeit der Schulabteilung. Die Regelungen von can 806 und 384 bleiben unberührt.
Die Dienst- und Fachaufsicht für die evangelischen SchulseelsorgerInnen liegen bei den entsprechenden vorgesetzten Stellen der EKHN.
3.1.1 Fachaufsicht
Die Fachaufsicht wird u.a. im Rahmen von Dienstbesprechungen zwischen dem Vertreter/ der Vertreterin der Schulabteilung und dem Schulseelsorger/ der Schulseelsorgerin wahrgenommen.
In der Regel geschieht die fachliche Beratung an der St. Lioba Schule mit dem gesamten Seelsorgeteam in ökumenischer Zusammenarbeit.
3.1.2 Dienstaufsicht des Schulleiters / der Schulleiterin
Der Schulleiter/ die Schulleiterin ist dem Schulseelsorger/ der Schulseelsorgerin dienstlich vorgesetzt. Für den Schulseelsorger/ die Schulseelsorgerin gelten sinngemäß die Bestimmungen, die auch das Verhältnis des Lehrers/ der Lehrerin zur Schulleiterin / zum Schulleiter regeln.
3.2 Schulveranstaltungen
Soweit Schulveranstaltungen im Bereich der Schulpastoral den Ablauf der Schulorganisation betreffen, bedürfen sie des Einverständnisses des Schulleiters/ der Schulleiterin.
3.3 Streitfälle
Konflikte (z.B. mit der Schulleitung, im Team) sollen grundsätzlich gütlich intern geregelt werden. Ist dies nicht möglich, soll zunächst die Schulabteilung hinzugezogen werden. Kommt es zu keiner Einigung, soll eine Regelung in einem paritätisch besetzten Gremium bestehend aus Schulleitung, Schulträger, Schulabteilung und Schulpastoralteam herbeigeführt werden. Die Regelungen des c. 806 C/C bleiben hiervon unberührt.
3.4 Schweigepflicht
Bezüglich der Schweige- oder Aussagepflicht gelten für den Schulseelsorgerlichen Bereich sinngemäß die entsprechenden Regelungen des pastoralen Dienstes. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Seelsorge sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden ist. Für Aussagen z.B. nach §54 Abs 2 SPO bedarf es der Aussagegenehmigung des Bischöflichen Ordinariates bzw. des entsprechenden Organs der EKHN.
4. Schulpastoralteams
4.1 Angehörige
Ein Schulpastoralteam besteht aus den Schulseelsorgern und den Schulseelsorgerinnen (im Sinne dieser Rahmenordnung) einer Schule. Ihm sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zugeordnet.
Zur Zeit sind dies auf katholischer Seite ein Schulseelsorger und eine Schulseelsorgerin und eine kath. Religionslehrerin mit einer Deputatsstunde, auf evangelischer Seite ein Schulpfarrer und eine Schulpfarrerin mit vollem Seelsorgedeputat (6 WS).
Als ehrenamtlich Mitarbeitende in der Schulpastoral gelten alle LehrerInnen und SchülerInnen, die sich an Projekten, regelmäßigen Gruppen und Veranstaltungen der Schulpastoral verantwortlich beteiligen; derzeit sind das ca. 30 Personen. Das Seelsorgeteam organisiert einmal jährlich ein Treffen mit allen Mitarbeitenden in der Schulpastoral.
4.2 Leitung der Schulpastoral
Die hauptamtlichen SchulseelsorgerInnen treffen sich wöchentlich in einer im Stundenplan für sie geblockten Unterrichtsstunde zur Dienstbesprechung. Diese ist selbst organisiert; Leitung und Protokollbuchführung wechseln in regelmäßigen Abständen. Die Dienstbesprechung ist der Ort, an dem die Seelsorgearbeit geplant und organisiert wird.
In unregelmäßigen Abständen trifft sich das Hauptamtlichenteam außerhalb der Unterrichtszeit mehrstündig zur intensiven Vorbereitung von Projekten und konzeptioneller Arbeit.
Regelmäßig finden Gespräche mit der Schulleitung statt; zwei- bis dreimal im Jahr gibt es ein Treffen mit der/ dem Referentin/en für Schulpastoral des Bistums zu Austausch und Beratung.
5. Ökumenische Zusammenarbeit
Katholische Schulen sind offen für das Anliegen der Ökumene. Die katholische Schulpastoral soll so weit wie möglich mit der ev. Schulpastoral zusammen arbeiten. Dabei ist die jeweilige Eigen-prägung zu berücksichtigen. Sie können eine Arbeitsgemeinschaft bilden, an der beide als gleichberechtigte Partner teilnehmen.
An der St. Lioba Schule wird die Seelsorgearbeit in der ökumenischen Dienstbesprechung (s.o.) im Team geplant, koordiniert und verantwortet. Die einzelnen SeelsorgerInnen haben Schwerpunkte in ihrer Tätigkeit und berichten dem Team von ihrer Arbeit.
Die Leitung seelsorgerlicher Veranstaltungen ist so oft wie möglich ökumenisch besetzt; andere Veranstaltungen bleiben konfessionell gebunden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Seelsorgeteam.
6. Der Schulseelsorger / die Schulseelsorgerin
als Kontaktperson zu anderen Gremien
Schulpastoral realisiert sich auch im wechselseitigen Kontakt zu anderen Gremien der Schule wie den Lehrendenkonferenzen, Elternvertretungen und Schüler- und Schülerinnenvertretung. Die Schulseelsorger/ Schulseelsorgerinnen sind Mitglieder der schulischen Konferenzen.
Die SchulseelsorgerInnen pflegen gute Kontakte zur MAV, zur SV und zum schulpsychologischen Dienst an der St. Lioba Schule. Sie nehmen an den regionalen Schulpastoraltreffen ihrer Kirchen teil.
7. Die Konferenz der Schulseelsorger und Schulseelsorgerinnen
Diese Konferenz unterstützt und koordiniert die Arbeit der Schulpastoral an den einzelnen Schulen des Bistums. Sie berät den Schulträger in allgemeinen Fragen der Schulpastoral. Das Dezernat Schulen und Hochschulen des Bischöflichen Ordinariates lädt mindestens einmal im Jahr zur „Konferenz der Schulseelsorger und Schulseelsorgerinnen“ ein. Die Teilnahme gehört zur Dienstpflicht.
Diese wird jährlich von allen hauptamtlichen kath. und ev. SchulseelsorgerInnen wahrgenommen. Die Teilnahme an der entsprechenden Konferenz der EKHN gehört zur Dienstpflicht der evan-gelischen SeelsorgerInnen.
8. Raumangebot
Für die Schulpastoral sind in der Regel angemessene Räume einschließlich Inventar bereit zu stellen. Dazu gehören ein Gottes-dienst- oder Andachtsraum, Gruppenräume und ein Arbeitsraum oder Sprechzimmer. Für die Nutzung weiterer schulischer Räume kann in Absprache mit dem Schulleiter/ der Schulleiterin eine eigene Regelung getroffen werden, wenn diese aus seelsorgerlichen Gründen nahe liegt.
An der St. Lioba Schule verfügt die Schulpastoral derzeit über das Seelsorgebüro, das als Anlaufstelle dient, über drei Gruppenräume mit Küche und einen Seminarraum. Sie nutzt die Schulkapelle für gottesdienstliche Veranstaltungen. Bei Bedarf – wie z.B. beim GCL-Kennenlern-Wochenende mit Übernachtung in Klassenräu-men oder beim Jugendkirchentag der EKHN in Bad Nauheim – stellt die Schule weitere Räume zur Verfügung.
9. Finanzierung
9.1 Personalkosten
9.1.1 Schulseelsorger/ Schulseelsorgerin
Für die (kath.) Schulseelsorger/Schulseelsorgerinnen trägt das Bistum die Personalkosten. Für die ev. SchulseelsorgerInnen trägt die EKHN die Personalkosten.
9.1.2 Verwaltungsaufgaben
Anfallende Büroarbeiten werden über die betreffenden Schulsekretariate abgewickelt. Personalkosten hierfür sind im Verwaltungsbereich des Haushaltes der Schule zu berücksichtigen.
An der St. Lioba Schule nutzt die Schulpastoral bei adäquater Ausstattung nur in Ausnahmefällen die schulischen Verwaltungskapazitäten.
9.2 Sachkosten
Sachausgaben wie z.B. für Materialien, Raumkosten, Bewirtschaf-tungskosten, Porto, Telefon, Instandhaltung, Benutzung von Geräten werden im jeweiligen Schulhaushalt ausgewiesen. Aus den Bistumsmitteln für Schulpastoral, die entsprechend der Haushaltslage des Bistums der Schulpastoral einer Schule zur Verfügung gestellt werden, sind folgende laufende Kosten zu finanzieren: Referentengebühren, Fahrtkostenerstattung (nach Maßgabe der jeweiligen Richtlinien), Unterstützung von Schulseelsorgerlichen Einzelmaßnahmen. Eventuelle Zuschüsse seitens der staatlichen und kommunalen Behörden sind zu beantragen. Die Haushaltsmit-tel sind jährlich fristgerecht zu beantragen.
Katholische und evangelische SchulseelsorgerInnen rechnen die anfallenden Kosten mit ihren Kirchen gemäß der je für sie geltenden Bestimmungen ab.
10. Versicherungsschutz
Veranstaltungen, die von der Schulpastoral an Schultagen durchgeführt werden, sind im Rahmen der von der Schulleitung bzw. dem Schulträger zu genehmigenden Schulveranstaltung versichert. Alle übrigen Veranstaltungen wie z.B. Besinnungswochenenden, Zeltlager etc. sind über die Sammelversicherung der Schulpastoral an Gymnasien privat versichert. Auslandsfahrten können durch Anmeldung bei der Versicherungsabteilung des B.O. versichert werden. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Teilneh-mern und Teilnehmerinnen zu entrichten. Für Veranstaltungen der ev. Schulpastoral gelten die o.g. Rahmenbedingungen: sie sind ebenfalls über Sammelvertrag versichert, sofern die Veranstaltungen beim Zentrum für Bildung und Erziehung der EKHN bzw. dem Religionspädagogischen Amt in Gießen angemeldet werden.
Bad Nauheim, im Mai 2006