Der Verwaltungsrat -
was er macht und wer es macht!
Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe das kirchliche Vermögen innerhalb der Kirchengemeinde zu verwalten und die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr zu vertreten.
Er muss das "Vermögen" der Kirchengemeinde durch Instandhaltung und Pflege der Gebäude etc. bei immer knapper werdenden Geldmitteln sichern und betreuen.
Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist ein Ehrenamt, das unentgeldlich ausgeübt wird.
Die Wahl der VR-Mitglieder erfolgt durch den Pfarrgemeinderat und dieAnzahl der VR-Mitglieder ist abhängig von der Katholikenzahl der Kirchengemeinde.
Die Zusammensetzung des VRs: Pfarrer der Kirchengemeinde, 6 gewählte Mitglieder, Kirchenrechner, Vertreter des PGR
Die Mitglieder:

Lewerth, Rudolf; Kirchenrechner
Schnabel, Robert; Vertreter des Pfarrgemeinderates
(oder ein anderes Mitglied des PGR)