Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Pfarrgemeinde. Er berät und verabschiedet nach Rücksprache mit dem Pfarrgemeinderat den Haushalt der Pfarrgemeinde. Er ist für alle im Vermögens- und Baubereich anfallenden Aufgaben und Entscheidungen zuständig.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Die Geschäfte führt der stellvertretende Vorsitzende, z.Zt. H. Jürgen Töpler.

Der Verwaltungsrat wird vom Pfarrgemeinderat gewählt. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre. Sie entspricht damit der des Pfarrgemeinderates.