Kommunionhelfer/innen

 

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In der Urkirche war es verbreiteter Brauch, den Gläubigen das eucharistische Brot mitzugeben, damit sie es an eucharistiefreien Tagen selbst empfangen oder auch zu den Kranken und Gefangenen bringen konnten. Auch als in späteren Jahrhunderten nur Priester und Diakone als legitime Kommunionspender galten, gab es immer wieder Beispiele dafür, dass in Notfällen auch Laien die konsekrierte Hostie zu Kranken und Gefangenen bringen durften.
Nach dem II. Vatikanum gewährte die Sakramenten-kongregation verschiedenen Bischofskonferenzen im Hinblick auf den bestehenden Priestermangel und die große Zahl der Kommunikanten die Möglichkeit, entsprechende Vollmachten in Rom zu beantragen. Dies wurde später auf alle Bischöfe generell ausgedehnt. Als »außerordentliche Spender der Kommunion« wurden erstmals auch Frauen zugelassen.
Seit vielen Jahren gibt es in der Gemeinde Herz-Jesu Kommunionhelfer und -helferinnen. Der Pfarrer sucht in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat geeignete Personen für den Dienst als Kommunionhelfer und -helferin. Diese werden dann dem Bischof mitgeteilt und der Bischof beauftragt diese Personen, den Gläubigen die Kommunion zu spenden. Eingeschlossen ist dabei auch die Vollmacht, Krankenkommunion und Wegzehrung zu spenden. Die Beauftragung wird der Gemeinde mitgeteilt.
Im Moment gibt es unserer Pfarrei 6 Damen und Herren, die das Amt der Kommunionhelferin bzw. des Kommunionhelfers ausüben.