Verwaltungsgremien
Pfarrgemeinderat PGR

Der Pfarrgemeinderat ist das gewählte Gestaltungsorgan katholischer Christen in ihrer Gemeinde. Gemäß dem Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien, ist er das Gremium, welches es den Gläubigen gestattet, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindemitglieder zu tragen.
Das Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Mainz vom 9. April 1991 - gleichsam das Grundgesetz der Pfarrgemeinderäte - schreibt dem Pfarrgemeinderat die Aufgabe zu, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Das bedeutet konkret, daß der Pfarrgemeinderat zusammen mit den hauptamtlich tätigen Seelsorgern einer Kirchengemeinde dafür zuständig ist, den christlichen Glauben vorzuleben und gemäß diesem Glauben die Pfarrgemeinde gemeinschaftlich zu leiten.
Eine der sich daraus ableitenden Hauptaufgaben ist, "... Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die [katechetischen, liturgischen und sozialcaritativen Dienste] in der Pfarrei zu gewinnen..." und entsprechende "... Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen...". Der Pfarrgemeinderat ist also in bester demokratischer Tradition das unmittelbare Entscheidungsorgan für alle die Pfarrei betreffenden Fragen. Um die je nach Pfarrgemeinde variierenden Tätigkeitsfelder zu betreuen, bildet der Pfarrgemeinderat Sachausschüsse, die dem Plenum des Pfarrgemeinderats berichtspflichtig sind. Der Pfarrgemeinderat ist außerdem das Gremium, das die Katholiken einer Gemeinde in der Öffentlichkeit vertritt. Für die unmittelbare Verwaltungsarbeit der Pfarrei wählt der Pfarrgemeinderat einen Verwaltungsrat. Diesem Verwaltungsrat gibt der Pfarrgemeinderat Beschlußempfehlungen, z.B. zum Haushaltsplan der Pfarrei oder aber bei Bau- und Grundstücksangelegenheiten.
Die Wahl des Pfarrgemeinderates findet alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt sind die Katholiken einer Gemeinde, die am festgesetzten Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Die so definierte wahlberechtigte Pfarrgemeinde wählt in freier und geheimer Wahl die Mitglieder des Pfarrgemeinderates. Die letzten Wahlen zum Pfarrgemeinderat im Bistum Mainz fanden am 21. und 22. November 1995 statt; die derzeitige Legislaturperiode dauert folglich bis 1999. Bei der Wahl gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit, d.h. die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Pfarrgemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Größe der Pfarrei. In Bischofsheim mit rund 3000 Katholiken waren in der vergangenen Wahl 8 Kandidaten zu wählen. Dem Pfarrgemeinderat gehören zunächst die unmittelbar gewählten Mitglieder an. Weiterhin gehören dem Pfarrgemeinderat "Mitglieder kraft Amtes" an, d.h. sie sind Ratsmitglieder aufgrund ihrer beruflichen Funktion. In Bischofsheim gibt es zur Zeit drei Mitglieder kraft Amtes: Den Pfarrer, die Pastoralreferentin und den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Die beiden vorgenannten Gruppen besitzen das volle Stimmrecht. Als dritte Gruppe treten im Pfarrgemeinderat "hinzugewählte Mitglieder" dazu. Bei der Hinzuwahl sollen die sozialen Gegebenheiten der Pfarrgemeinde besonders berücksichtigt werden, um somit Bevölkerungsgruppen eine Repräsentationsmöglichkeit zu bieten, die ansonsten nicht oder aber stark unterrepräsentiert wären. Es wurden 3 weitere Mitglieder hinzugewählt.
Der Pfarrgemeinderat wählt aus seinen Reihen zudem einen Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und einem Schriftführer. Der Pfarrer einer Gemeinde gehört kraft Amtes ebenfalls dem Vorstand an. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind grundsätzlich öffentlich, nur bei Haushalts- und Personalfragen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die letzten Wahlen fanden am 7.11.99 statt.
Das Protokoll der jeweils letzten PGR-Sitzung kann in der Rubrik "Aktuell" als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Eine Übersicht der Mitglieder des Pfarrgemeinderates findet sich unter "PGR".
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und vertritt die Kirchengemeinde sowie das Vermögen nach außen. Er beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und stellt weiterhin die Jahresrechnung fest. Der Verwaltungsrat bestellt einen Kirchenrechner, soweit die entsprechenden Aufgaben nicht durch eine andere kirchliche Stelle wahrgenommen werden.
Die Amtszeit des Verwaltungsrates verläuft analog zu der Amtszeit des Pfarrgemeinderates. Die Mitglieder werden vom Pfarrgemeinderat gewählt. Die letzte Wahl fand am 10.02.04 statt.
Vorsitzender kraft Gesetzes ist der Pfarrer der Gemeinde.
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