Der Pfarrgemeinderat
Vorwort
Es gehört zu den guten und bleibenden Errungenschaften des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass die Kirche auf vielen Ebenen lebendig gehalten und unterstützt wird durch vielfache Mitarbeit ihrer Mitglieder, Hauptamtliche und Ehrenamtliche. Im Lauf der Zeit sind so viele Räte und Gremien auf der Ebene der Pfarrgemeinden, im Dekanat und im Bistum Mainz entstanden. Damit gehören die Beratungen auf vielen Ebenen heute zum gut eingespielten Leben der Gemeinde.
Mainz 1. Februar 2007
Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein von den Pfarrangehörigen im Turnus von vier Jahren gewähltes Gremium, das dem Pfarrer beratend, an der Leitung der Pfarrgemeinde beteiligt ist.
Dem Pfarrgemeinderat gehören mit Stimmrecht an:
- Mitglieder Kraft Amtes
(Pfarrer, Pastoral- und Gemeindereferent, Vorsitzender des Verwaltungsrates. - gewählte Mitglieder
- hinzugewählte Mitglieder
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind vielfältig. Er wählt u.a. die Mitglieder des Verwaltungsrates (VR).
Pfarrgemeinderat 2011-2015
Am Sonntag, den 30. Oktober 2011 wurde der neue PGR für 4 weitere Jahre neu gewählt. Nach der konstituierenden Sitzung am 21.11.2011 der "Vorstand des PGR" gewählt. Ebenso der "Verwaltungsrat" und der "Vorstand des Fördervereins".
Bekanntgabe der endgültigen Zusammensetzung von Pfarrgemeinderat, Verwaltungsrat und Vorstand des Fördervereins (... weiter >>)
Den Vorsitz des PGR führt Frau Veronika Krause,
Stellvertreterin ist Frau Renate Kaszubowski,
Schriftführerin ist Frau Erika Müller.