Kirchenkonzerte

Die Pfarrkirche St. Alban kann im Einzelfall für nicht kommerzielle kirchenmusikalische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Dabei sind die

"Richtlinien des Generalvikars für kirchenmusikalische Aufführungen außerhalb der Liturgie in Kirchen des Bistums Mainz“ sowie

die zu Kirchenkonzerten ergangenen Beschlüsse von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde St. Alban

zu beachten.

 

Sie werden durch einen zwischen Veranstalter und Kirchengemeinde zu schließenden Gestattungsvertrag umgesetzt (eine Vorlage zu diesem Vertrag können Sie hier einsehen [pdf, 15 KB]).

 

Grundsätzlich ist vorausgesetzt, dass die geplante Veranstaltung den Verkündungsauftrag der christlichen Gemeinde erkennen lässt und die Würde des Gotteshauses wahrt.

 

Damit der der Pfarrer seine kirchenrechtliche Verantwortung wahrnehmen kann, muss ihm das vorgesehene Veranstaltungsprogramm rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt werden. Der Pfarrer wird bei dieser Prüfung den Vorstand des Pfarrgemeinderats beteiligen.

 

Die Werbung für die Veranstaltung ist erst nach Vertragsschluss unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig. Die Erhebung von Eintrittsgeldern ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Einwerbung von Spenden ist dagegen möglich.