Entstehung des Pfarreienverbundes
Im November 2004 hat Bischof Karl Kardinal Lehmann den Anstoss zur Neustrukturierung des Bistums Mainz gegeben.
Personelle Kräfte und finanzielle Ressourcen sollen durch stärkere (arbeitsteilige) Schwerpunktsetzung und gezielte Vernetzung der Projekte und Aktionen besser gebündelt werden. Sicherlich gilt es sich von einigem Vertrauten, Liebgewonnenen zu verabschieden. Eine breitere Differenzierung der Angebote kann aber auch dabei helfen, dass neue Chancen für eine Seelsorge entstehen, die mehr Menschen erreicht.
Künftig werden die Gemeinden also in größeren pastoralen Einheiten stärker als bisher zusammenarbeiten. Dabei wird es Pfarrverbünde (mit mehreren Pfarrern, von denen einer der „Moderator“ ist) und Pfarreigruppen (Zusammenschluss mehrerer Pfarrgemeinden unter einem Pfarrer) geben. Dabei gilt: Je größer die pastoralen Einheiten, desto besser und wirksamer kann arbeitsteilig zusammengearbeitet werden.
Im November 2005 wird mit dem Amtsantritt von Herrn Pfarrer Reinbott in Laubenheim ein Pfarreienverbund, bestehend aus den Pfarrgemeinden von Weisenau und Laubenheim, gebildet.
Ein Pfarreienverbund besteht aus mehreren Pfarreien, die so groß sind, dass sie jeweils einen eigenen Pfarrer haben.
Auf der Ebene der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird unter der Führung eines „Moderators“ (d.h. eines leitenden Pfarrers) eine stärkere, verbindliche Kooperation vereinbart. In diese Kooperation werden auch die anderen seelsorglichen Dienste im Gebiet des Pfarreienverbundes einbezogen.
Im Pfarreienverbund wird ein gemeinsames Gremium gebildet, das sich aus ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/innen zusammensetzt. Dieses Gremium hat die Situation des gesamten Pfarreienverbundes im Blick und setzt pastorale Akzente und Schwerpunkte.
Daneben wird es in jeder Pfarrei einen Pfarrgemeinderat geben. Im Verbund bewegen sich die Pfarreien aber stärker aufeinander zu und stimmen z.B. ihre Gottesdienstformen und -zeiten, Veranstaltungen, Jugendfreizeiten, usw. aufeinander ab. Auch im Bereich der Katechese, der Öffentlichkeitsarbeit, der Sorge um den Religionsunterricht, der Ökumene und mit dem Blick auf Fremde und Fernstehende wird eine Zusammenarbeit vereinbart. Besonderes Augenmerk muss der missionarischen Dimension kirchlichen Handelns gelten
Hauptamtliche, PGR-Vorstände sowie die Pfarrgemeinderäte haben in mehreren Treffen erste Vorschläge und Ideen zusammengetragen und gemeinsam überlegt wie eine sinnvolle Zusammenarbeit beider Pfarreien aussehen kann.
Im März 2006 ernennt Bischof Karl Kardinal Lehmann Herrn Pfarrer Christian Nagel aus Mainz-Weisenau als kommissarischen Leiter des Pfarreienverbundes Weisenau-Laubenheim.
Der Seelsorgerat wird beauftragt einen Kooperationsvertrag zu erstellen um die Zusammenarbeit im Pfarreienverbund verbindlich festzulegen.
Anfang Oktober 2006 wurde der Vertrag von Vertretern beider Gemeinden unterschrieben und wurde Herrn Generalvikar Giebelmann zur Genehmigung vorgelegt.
Im März 2007 tritt nach der Genehmigung durch Generalvikar Giebelmann der Kooperationsvertrag des Pfarreienverbundes Laubenheim – Weisenau in Kraft.
Der Kooperationsvertrag
A : Grundlage der Vereinbarung
Die Pfarreien Mainz-Laubenheim Maria Heimsuchung und Mainz-Weisenau Mariä Himmelfahrt bilden gemäß can. 374 § 2 CIC und der Anordnung des Bischofs einen Pfarreienverbund und führen vorerst den Namen Pfarreienverbund Laubenheim-Weisenau.
Um der pastoralen Arbeit im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Pfarreienverbundes eine gemeinsame Grundausrichtung zu geben, die Zusammenarbeit der Pfarreien in Pastoral und Verwaltung, sowie die Zusammenarbeit mit den im Zuständigkeitsbereich tätigen Einrichtungen, kategorialen Diensten, Verbänden und kirchlichen Gruppen zu stärken und die pfarrlichen Strukturen und Gremien vertieft auf die Kooperation auszurichten, treffen die beteiligten Pfarreien die nachfolgende Vereinbarung.
Die Pfarreien verpflichten sich, bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben in den einzelnen Bereichen der Liturgie, der Verkündigung und der Caritas zusammenzuarbeiten und anstehende pastorale Aufgaben gemeinsam anzugehen. Sie informieren sich gegenseitig über die Planung und Gestaltung der übrigen pastoralen Bereiche in den einzelnen Pfarreien, stimmen diese arbeitsteilig aufeinander ab und verweisen wechselseitig auf die pastoralen Angebote der anderen.
B : Inhalt der Vereinbarung
Auf dieser Grundlage vereinbaren die oben genannten Pfarreien vertreten durch Herrn Pfarrer Nagel, Herrn Pfarrer Reinbott und Vertreter/innen der jeweiligen Verwaltungs- und Pfarrgemeinderäte folgende Aufgaben (folgende Projekte) gemeinsam wahrzunehmen:
1. Wir werden uns gegenseitig zu den Wallfahrten einladen und auch einige Wallfahrten gemeinsam planen und unternehmen.
Die geplanten Kosten werden auf die Teilnehmer umgelegt.
Sollte der Bus nicht ausgelastet sein, wird der Restbetrag hälftig von beiden Gemeinden getragen.
Ansprechpartner sind die Herren Pfarrer Nagel und Pfarrer Reinbott
Das Projekt ist unbefristet.
2. Wir werden die Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Sakramentenkatechese prüfen.
Hierbei werden keine Kosten entstehen.
Ansprechpartner sind die beiden Pfarrer. (Die jeweilige Prüfung für die Bereiche Taufe, Erstkommunion, Firmung, Katechumenat obliegt den dafür Verantwortlichen der beiden Pfarreien.
Das Projekt ist befristet.
Befristung: Laufzeit des Vertrages.
3. Wir werden ein Team zur Entwicklung einer gemeinsamen Homepage bilden.
Dieses Team soll aus 2 Ehrenamtlichen je Pfarrei bestehen
Eventuell anfallende Kosten für Weiterbildung werden nach Anzahl der Teilnehmer auf beide Gemeinden verteilt
Ansprechpartner sind die Damen S. Wenzel (HA) und A. Langer (EA).
Das Projekt ist befristet.
Befristung: Laufzeit des Vertrages.
4. Wir werden uns gegenseitig über Veranstaltungen der Erwachsenenbildung informieren und dazu einladen.
Hierbei werden keine Kosten entstehen.
Ansprechpartner sind die Bildungsbeauftragten beider Gemeinden.
Das Projekt ist unbefristet.
C: Schlussbestimmungen
1. Dieser Kooperationsvereinbarung haben die beteiligten Pfarreien zugestimmt
2. Die Kooperationsvereinbarung bedarf der Genehmigung des Bischöflichen Ordinariates
3. Die Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat ersetzt nicht die Genehmigung für Rechtsgeschäfte im Sinne von § 17 KVVG.
4. Jede Änderung der Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung beider beteiligten Pfarreien und der Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat.
5. Diese Kooperationsvereinbarung gilt bis zum Abschluss eines neuen Vertrages durch den neuen Seelsorgerat.
a. Can.CIC 374 - § 1. Jede Diözese oder andere Teilkirche ist in verschiedene Teile, d.h. Pfarreien, aufzugliedern. § 2. Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B. zu Dekanaten, vereinigt werden.
b. Wichtig ist, dass den Pfarrhaushalten pastorale Richtlinien vorangestellt werden, in denen die Kooperation in der Pfarrgruppe/Pfarreienverbund berücksichtigt ist.
c. § 17 KKVG – siehe Handbuch für Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Mainz
Anlagenband S. 10 ff.
d.Die Versetzung eines hauptamtlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin, das Ausscheiden eines ehrenamtlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin bedeutet keine Änderung des Vertrages
Im März 2008 ernannte der Bischof von Mainz, Karl Kardinal Lehmann - mit Wirkung vom 01. März 2008 befristet bis 29. Februar 2012 - Herrn Pfarrer Christian Nagel unter Beibehaltung seiner bisherigen Tätigkeit zum Leiter des Pfarreienverbundes Laubenheim/Weisenau.
Die ausführliche Beschreibung des Prozesses in der Gemeinde Laubenheim lesen Sie hier