Der Pfarrgemeinderat

Die Aufgabe des PGR ergibt sich aus der Satzung und lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Der PGR ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit.
Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente.
Er trägt mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.

Arbeitsfelder und- schwerpunkte sind unter anderem:

* Sakramentenkatechese
* Caritas
* Liturgie
* Jugendarbeit
* Ehe- und Familienpastoral
* Seniorenarbeit
* Feste und Feiern
* Ökumene

In der Öffentlichkeit berichtet er über seine Arbeit und Aktivitäten und hält den Kontakt zu kommunalen Gemeinden.

Vorstand: Cornelia Schepers (Vorsitzende), Jutta Kasimir (Stellvertreterin), Pfarrer Bellinger

Die Sitzung findet einmal pro Monat mittwochs um 19:30 Uhr im Pfarhaus statt.

Die Sitzungen sind öffentlich, Gäste sind immer willkommen.

 

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat (früher Kirchenstiftungsrat) verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Aufstellung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung. Er ist Ansprechpartner für alle finanziellen und personellen Belange der Gemeinde.

Vorstand: Pfarrer Bellinger (Vorsitzender), Otto Moster (Stellvertreter)

Die Sitzungen des Verwaltungsrates finden nach Bedarf statt und sind nicht öffentlich.