Ein Bistum wird nicht nur vom Bischof, und eine Pfarrei nicht nur vom Pfarrer "regiert": Ihnen zur Seite stehen beratend, helfend und zum Teil auch beschließend eine Vielzahl von "Räten" und Konferenzen, in denen sich gewählte Christen und/oder Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Berufsgruppen und Einrichtungen mit wichtigen aktuellen Fragen des kirchlichen Lebens auseinandersetzen: auf Ortsebene der Pfarrgemeinde- und der Verwaltungsrat sowie die Pastoral- und Pfarrverbandskonferenz, auf Dekanatsebene der Dekanatsrat und die Dekanatsversammlung, auf diözesaner Ebene der Diözesanpastoralrat, der Katholikenrat, die Diözesanversammlung, der Kirchensteuerrat, der Priesterrat, der Ordensrat, der Caritasrat und die Dekanekonferenz.

Seit Oktober 1994 befassten sich die diözesanen Gremien, aber auch die Räte vor Ort unter dem Titel „Damit Gemeinde lebt ...“ vor allem mit dem Problem einer Neuordnung bestimmter Strukturen in der Seelsorge. Angesichts knapper werdender finanzieller Mittel und eines dramatisch wachsenden Mangels an Priestern - ein Problem, das alle Diözesen in Deutschland bedrängt - gilt es, die Eigenverantwortung der Christen bei der Gestaltung des kirchlichen Lebens zu stärken und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern. Die Grundsätze zur Neuordnung der Seelsorge traten zum 1. Juni 1996 in Kraft.

 

Mitglieder des Kirchenverwaltungsrates

Heinz Kußmann, Pfarrer, Vorsitzender

Hans Ripper, stv. Vorsitzender

Benno Grassl

Erich Petersik

Erich Schneider

Hr. Lyko

Adolf Patri