Gremien der Pfarrgemeinden und der Pfarrgruppe
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen die gewählten Vertreter der Pfarrgemeinden Klein- und Groß-Zimmern und der Pfarrgruppe Groß-Zimmern vor.
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das beratend an der Leitung der Pfarrgemeinde beteiligt ist.
Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.
(Aus: "Pastorale Räte und Gremien im Bistum Mainz, Statuten")
Dem Pfarrgemeinderat gehören mit Stimmrecht an:
- Mitglieder kraft Amtes
- gewählte Mitglieder
- hinzugewählte Mitglieder
Die gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von der Pfarrgemeinde gewählt; wahlberechtigt sind alle katholischen Christen mit Wohnsitz in der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Zahl der gewählten Mitglieder ist abhängig von der Katholikenzahl in der Pfarrgemeinde.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und stellt die Jahresrechnung fest.
Der Verwaltungsrat besteht aus:
- dem Pfarrer als Vorsitzenden
- den vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern
Die Zahl der gewählten Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der Katholiken in der Pfarrgemeinde.
Gesamtpfarrgemeinderat
Laut Beschluss des Seelsorgerates (SSR) wird es für die Pfarrgruppe ab 2011 einen Gesamtpfarrgemeinderat geben.
Zur Bildung eines Gesamtpfarrgemeinderates innerhalb der Pfarrgruppe werden zunächst die einzelnen Pfarrgemeinderäte getrennt gewählt. Die gewählten Pfarrgemeinderäte wählen jeweils ihren Verwaltungsrat und schließen sich dann zu einem Gesamtpfarrgemeinderat zusammen. Nach der Wahl der Verwaltungsräte entfällt auf der Ortsebene der Begriff "Pfarrgemeinderat".
Als einziger Pfarrgemeinderat gilt der Gesamtpfarrgemeinderat.
Die Mitglieder einer Pfarrei bilden für die jeweilige Pfarrei einen Ortsausschuss. Dieser
Ortsausschuss ist ein Unterausschuss des Gesamtpfarrgemeinderates.
Der Gesamtpfarrgemeinderat formuliert Ziele und Inhalte der Seelsorge im Raum der Pfarrgruppe. Diese sind in einem zwischen den Pfarreien zu schließenden Kooperationsvertrag zu formulieren.
Detaillierte Informationen zu Pfarrgemeinderat, Verwaltungsrat, Seelsorgerat, Gesamt-pfarrgemeinderat finden Sie auf den Seiten des Bistums (Link Gremien allgemein, Link PGR/SSR).