Auf diese Seite und die Seiten der einzelnen Pfarreien möchten wir die Gremien des Pfarreienverbundes Fürth-Lindenfels vorstellen.  


Zu den Gremien des Pfarreienverbundes Fürth - Lindenfels gehören der Seelsorgerat  sowie die vier Pfarrgemeinderäte und die vier Verwaltungsräte der Pfarreien Fürth, Lindenfels, und den beiden Pfarrkuratien Krumbach und Rimbach. 

Der Seelsorgerat ist das Gremium von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern auf Ebene des Pfarreienverbundes, das im Rahmen der Strukturreform „Lebendige Gemeinden in erneuerten pastoralen Einheiten“ im Bistum Mainz eingeführt worden ist. Seine Hauptaufgabe ist es, für die Koordinierung und Kontinuität in der Zusammenarbeit der zusammengeschlossenen Pfarreien zu sorgen.
Der Seelsorgerat formuliert unter anderem Ziele und Inhalte der Seelsorge im Raum des Pfarreienverbundes, die in einem Kooperationsvertrag verbindlich festgelegt werden.
Vorsitzender des Seelsorgerates ist der Leiter des Pfarreienverbundes.

Der Pfarrgemeinderat
ist als Gremium der Laien nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil entstanden. Die Mitverantwortung aller Gemeindemitglieder für die Sendung der Kirche ist Leitidee des Gremiums.
Die Räte sollen das Leben in den Gemeinden mitgestalten und Sorge für die Gemeindemitglieder tragen.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in pastoralen Fragen. Über die Aufgaben des Gremiums heißt es in den Statuten des Bistums Mainz: „Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen.
Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.“

Nach einem Beschluss der Würzburger Synode im Jahr 1975 sind in Deutschland Pfarrgemeinderäte in jeder Gemeinde verbindlich vorgeschrieben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen vier und 14 Mitglieder alle 4 Jahre direkt in den Pfarrgemeinderat neu gewählt. Außerdem kann der Rat weitere Mitglieder (bis zu einem Drittel der festgelegten Mitgliederzahl) hinzuwählen. Kraft ihres Amtes gehören unter anderen Pfarrer, Diakone, sowie Pastoral- und Gemeindereferenten dem Pfarrgemeinderat an. Im Bistum Mainz fanden 1968 die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt.


Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und vertritt die Kirchengemeinde sowie das Vermögen nach außen. Er beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und stellt weiterhin die Jahresrechnung fest. Der Verwaltungsrat bestellt einen Kirchenrechner, soweit die entsprechenden Aufgaben nicht durch eine andere kirchliche Stelle wahrgenommen werden. Die Amtszeit des Verwaltungsrates verläuft analog zu der Amtszeit des Pfarrgemeinderates. Die Mitglieder werden vom Pfarrgemeinderat gewählt.

 

Text teilweise übernommen von der Homepage der Pfarrgruppe St. Aposteln/St. Marien

 

 

 

Mit Datum 1. Februar 2007 hat das Bistum Mainz eine Bündelung der Statuten der einzelnen Gremien und Räten ausgegeben mit unter anderen: 

  • Seelsorgerat
  • Pfarrgemeinderat
  • Verwaltungsrat

Die Statuten kann man sich hier anschauen oder herunter laden.

Pastorale Räte und Gremien im Bistum Mainz