Der Verwaltungsrat wird bis 10 Wochen nach der Pfarrgemeinderatswahl in geheimer Wahl vom Pfarrgemeinderat gewählt.

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen, beschließt den Haushaltsplan und vertritt die Kirchengemeinde in Verwaltungsangelegenheiten.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist der Pfarrer, er lädt zu den nichtöffentlichen Sitzungen bei Bedarf ein.