Förderungsmöglichkeiten (Tageskolleg)

 

BAFöG

Die Studierenden am Kolleg können nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) finanziell unterstützt werden.

Die Leistungen nach BAFöG
  • erhalten nur Studierende, die das 30. Lebensjahr bei Beginn des Schulbesuchs noch nicht vollendet haben
  • sind vom Einkommen der Eltern im Vorkurs abhängig und
    in der Einführungs- und Kursphase unabhängig
  • werden als Zuschuss gewährt und sind nicht zurückzuzahlen.
  • Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Jugendamt).

Lernmittelfreiheit

Die Bafögempfänger/innen erhalten ab 1. August 2011 u.U. Lernmittelfreiheit, die übrigen Kollegiat(inn)en) können sich an der Schulbuchausleihe des Landes beteiligen.

 Nähere Informationen dazu unter folgendem Link:

»LMF-online Rheinland-Pfalz

Wohnen

Wohnmöglichkeit besteht im benachbarten Ketteler-Studenten-Wohnhaus, dem ehemaligen Ketteler-Internat. Eigentümer ist die Gemeinnützige Siedlungswerk GmbH (GSW), Frankfurt.
Ansprechpartnerin für die Vermietung:
Frau Schneider (Tel.: 06131/28901-19)

individuelle und persönliche psychologische Betreuung

Berufsberatung

 

 

 

Schulbesuch und Prüfungen sind gebührenfrei.

Ab August 2011 erhalten Bafögempfänger/innen u.U. Lernmittelfreiheit, die übrigen Kollegiat(inn)en können an der Schulbuchauslehe des Landes teilnehmen.

 Nähere Infos dazu unter:

»LMF-online Rheinland-Pfalz

 

 

» Zur Seite des GSW
mit näheren Informationen
zu den Wohnungen

Ketteler-Studenten-Wohnhaus

Ketteler-Studenten-Wohnhaus