Aufnahmebedingungen
bei Vorliegen einer Fachhochschulreife

 

  • mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit
    Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
    Als Berufstätigkeit werden bis zu einem Jahr anerkannt:
    - Wehr- oder Ersatzdienst,
    - soziales Jahr,
    - Arbeitslosigkeit, die von der Bewerberin bzw. dem Bewerber
      nicht selbst verschuldet ist.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Nachweis von Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache
  • Einstufungstest in Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch bzw. Latein
    Geprüft wird der Kenntnisstand der Einführungsphase eines Kollegs in Rheinland-Pfalz.
    Termin: Ende März/Anfang Mai

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