Aufnahmebedingungen
bei Vorliegen einer Fachhochschulreife
- mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit
Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
Als Berufstätigkeit werden bis zu einem Jahr anerkannt:
- Wehr- oder Ersatzdienst,
- soziales Jahr,
- Arbeitslosigkeit, die von der Bewerberin bzw. dem Bewerber
nicht selbst verschuldet ist. - Mindestalter: 18 Jahre
- Nachweis von Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache
- Einstufungstest in Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch bzw. Latein
Geprüft wird der Kenntnisstand der Einführungsphase eines Kollegs in Rheinland-Pfalz.
Termin: Ende März/Anfang Mai
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