Förderungsmöglichkeiten(Abendgymnasium)

 

BAFöG

Die Studierenden am Abendgymnasium können in den letzten drei Halbjahren des Kurssystems ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder aufgeben und dann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) finanziell unterstützt werden.

Zusätzliche Bedingungen:
- Bei Beginn des Schulbesuchs darf das 30. Lebensjahr
noch nicht vollendet sein.
- Die Leistungen nach BAFöG werden als Zuschuss
gewährt und sind nicht zurückzuzahlen.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Jugendamt).

Wohnen

Wohnmöglichkeit besteht im benachbarten Ketteler-Studenten-Wohnhaus, dem ehemaligen Ketteler-Internat. Eigentümer ist die Gemeinnützige Siedlungswerk GmbH (GSW), Frankfurt.
Ansprechpartnerin für die Vermietung:
Frau Schneider (Tel.: 06131/28901-19)

individuelle und persönliche psychologische Betreuung

Berufsberatung

 

 

 

Schulbesuch und Prüfungen sind gebührenfrei. Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel müssen von den Studierenden selbst beschafft werden.

 

 

» Zur Seite des GSW mit näheren Informationen zu den Wohnungen

 

Ketteler-Studenten-Wohnhaus

Ketteler-Studenten-Wohnhaus