Aufnahmebedingungen
bei Vorliegen eines Qualifizierten Sekundarabschlusses I ("Mittlere Reife")

oder eines Zeugnisses über den erfolgreichen Besuch eines Vorkurses an einem Kolleg oder Abendgymnasium in Rheinland-Pfalz

 

  • mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit
    Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
    Als Berufstätigkeit werden bis zu einem Jahr anerkannt:
    - Wehr- oder Ersatzdienst,
    - soziales Jahr,
    - Arbeitslosigkeit, die von der Bewerberin bzw. dem
      Bewerber nicht selbst verschuldet ist.
  • Mindestalter: 18 Jahre

Am Ende des ersten Halbjahres der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstands über die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium.