Aufnahmebedingungen
bei Vorliegen eines Qualifizierten Sekundarabschlusses I ("Mittlere Reife")
oder eines Zeugnisses über den erfolgreichen Besuch eines Vorkurses an einem Kolleg oder Abendgymnasium in Rheinland-Pfalz
- mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit
Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
Als Berufstätigkeit werden bis zu einem Jahr anerkannt:
- Wehr- oder Ersatzdienst,
- soziales Jahr,
- Arbeitslosigkeit, die von der Bewerberin bzw. dem
Bewerber nicht selbst verschuldet ist. - Mindestalter: 18 Jahre
Am Ende des ersten Halbjahres der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstands über die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium.