Aufnahmebedingungen
bei Vorliegen einer Fachhochschulreife

 

  • mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit

    Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
    Als Berufstätigkeit werden bis zu einem Jahr anerkannt:
    - Wehr- oder Ersatzdienst,
    - soziales Jahr,
    - Arbeitslosigkeit, die von der Bewerberin bzw. dem Bewerber nicht selbst verschuldet ist.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Nachweis von Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache


Am Ende des ersten Halbjahres der Kursphase entscheidet die Fachlehrerkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstands über die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium.