Aufnahmebedingungen
bei Vorliegen einer Fachhochschulreife
- mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit
Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
Als Berufstätigkeit werden bis zu einem Jahr anerkannt:
- Wehr- oder Ersatzdienst,
- soziales Jahr,
- Arbeitslosigkeit, die von der Bewerberin bzw. dem Bewerber nicht selbst verschuldet ist. - Mindestalter: 18 Jahre
- Nachweis von Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache
Am Ende des ersten Halbjahres der Kursphase entscheidet die Fachlehrerkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstands über die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium.