Betreuung von Kinder unter drei Jahren
Die Frage des Ausbaus der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wird derzeit politisch heißt diskutiert. Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich in ihrem Pressebericht anlässlich der Frühjahrs-Vollversammlung in Kloster Reute am 14.04.2007 dazu klar geäußert. Dabei lassen sich die Bischöfe von drei Prinzipien leiten:
Wahlfreiheit
Die Erziehungsleistung von Familien verdient höchste Wertschätzung und Anerkennung. Familien dürfen weder offen noch unterschwellig zu einem einheitlichen Modell der Kinderbetreuung gedrängt werden.
Kindeswohl
Das Kindeswohl hat Vorrang vor allem. Jede Art von Betreuung ist daran zu orientieren.
betriebliche Anforderungen
Die Betreuung hat sich nicht allein an den Erfordernissen der Arbeitswelt auszurichten, sondern die Arbeitswelt muss stärker auf die Belange von Eltern und ihren Kindern Rücksicht nehmen.
Arbeitshilfe
Das Bistum Mainz ist grundsätzlich offen, wenn Träger die Einrichtung von U 3 Plätzen erwägen. Pastorale, familienpolitische und wirtschaftliche Erwägungen sind dabei ausschlaggebend.
Generalvikar Giebelmann hat deshalb eine Arbeitshilfe in Kraft gesetzt:
Angebote für Familein und Kleinkinder in katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz.
Die Arbeitshilfe finden Sie hier. >>>