Schutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung
Verordnung für die Kindertagesstätten im Bistum Mainz
Gemeinsames Konzept
Gemeinsam mit seinen Nachbarbistümern Limburg und Fulda hat das Bistum Mainz ein Kinderschutzkonzept für die Kindertagesstätten der Diözese erarbeitet. Die Diözesanleitungen der drei Bistümer betrachten die neuen Regelungen als wichtiges Werkzeug für die Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten. Es wird sicher gestellt, dass Kinder, die durch Gewalt oder Vernachlässigung bedroht sind, eine adäquate Hilfestellung zu bekommen.
Erkennen von Notsituationen - wirksame Hilfe
Im Mittelpunkt des Kinderschutzkonzeptes stehen das Erkennen von kindlichen Notsituationen und die wirksame Hilfe für Kinder und Eltern. Das Schutzkonzept hebt nach Ansicht der Diözesanleitungen den besonderen kirchlichen Charakter katholischer Kindertagsstätten hervor und ist somit ein weiterer Baustein zur Schärfung ihres christlichen Profils.
Umsetzung des gesetzlichen Auftrags
Mit dem Konzept werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen des Sozialgesetzbuches (Band VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz) über den Schutzauftrag des Gesetzgebers bei einer Kindeswohlgefährdung umgesetzt. Danach sind die Träger zur Einführung eines Schutzkonzeptes mit konkreten Schritten zur Kindeswohlsicherung verpflichtet. Das Konzept ist bindend für alle Kirchengemeinden. Außerdem sind die Gemeinden aufgerufen, das Konzept mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe vertraglich zu vereinbaren.
Die kirchliche Verordnung mit dem Titel „Schutzkonzept für Tageseinrichtungen in Trägerschaft der katholi-schen Kirchengemeinden im Bistum Mainz“ ist mit Veröffentlichung durch den Mainzer Generalvikar, Prälat Dietmar Giebelmann, im Kirchlichen Amtsblatt vom 12. November in Kraft getreten.
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Die Anlagen zur Verordnung mit Checklisten und Formularen finden Sie hier >>>