Die Abteilung "Orgeln und Glocken" (Dezernat IX/5) stellt sich vor

 

Adresse:

 

Adolf-Kolping-Straße 10
55116 Mainz
Tel.: 06131/234032
Fax: 06131/236352
E-Mail:  orgelnundglockenbistum-mainz.de 

 

Leitung:


Diözesankirchenmusikdirektor
Thomas Drescher

 

 Thomas Drescher, Diözesankirchenmusikdirektor

Mitarbeiter: Dr. Achim Seip
(Teilzeit Mi, Do, Fr)

 

 

Orgelsachverständige:

Gregor Knop
Dr. Achim Seip
Nicolo Sokoli
Karsten Storck
Dr. Manfred Wittelsberger

Glockensachverständige:

Markus Nachtigall
Günter Schneider

 

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Aufgabe der Abteilung Orgeln und Glocken:

 

In den kirchlichen Gebäuden des Bistums Mainz befinden sich über 400 Orgeln und ca. 1.500 Glocken von unterschiedlichem Alter und verschiedener Herkunft. Dieser hohe und wertvolle Bestand bedarf einer systematischen und kontinuierlichen Betreuung und Pflege. In der Abteilung Orgeln und Glocken - eine Unterabteilung des Diözesanbauamtes (= Dezernat IX "Bau- und Kunstwesen") - sind sämtliche verfügbaren aktuellen Unterlagen zu den vorhandenen Orgeln und Glocken im Bistum Mainz zentral aufbewahrt (historisches Aktenmaterial befindet sich im Diözesanarchiv). Von 2000-2003 wurde dieser Bestand erfasst und eine Orgel- und Glockendatenbank angelegt, die einen schnellen Zugriff auf die wichtigsten Daten ermöglicht (Orgelbauer, Baujahr, Disposition, Glockengießer, Gussjahr, Tonanalyse usw.). Diese Daten, die kontinuierlich aktualisiert werden, stehen den Mitarbeitern verschiedener Dezernate im Bischöflichen Ordinariat zur Verfügung.
Die Abteilung Orgeln und Glocken (Dezernat IX/5) ist Ansprechpartner für die Kirchengemeinden im Bistum Mainz bei allen Orgel- und Glockenmaßnahmen (Adresse und Kontakt siehe oben). Von dieser Stelle wird ein Orgel- oder Glockensachverständiger bestimmt und zu einem Ortstermin in die Gemeinde entsandt.
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Aufgabe der Orgel- und Glockensachverständigen:

 

Die im Bistum Mainz freiberuflich auf Honorarbasis tätigen Orgel- und Glockensachverständigen beraten in Zusammenarbeit mit der Bauabteilung und der kirchlichen Denkmalpflege des Bischöflichen Ordinariats die Kirchengemeinden bei allen aktuellen Orgel- und Glockenmaßnahmen.
Bei historischen Orgeln besteht zudem eine Zusammenarbeit mit den für die Denkmalpflege zuständigen Orgelsachverständigen der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Sie begutachten bei Neubauten, Reparaturen, Restaurierungen, Um- oder Ausbauten die vorhandene Orgel bzw. Glocken, Glockenstuhl, Armaturen usw. Sie erstellen ein Gutachten, das alle notwendigen Angaben über den Zustand der Orgel/Glocken (Geschichte, Orgelbauer / Glockengießer, Baujahr / Gussjahr, aktueller Bestand usw.) enthält. Sie helfen beim Einholen und Auswerten von Kostenvoranschlägen, prüfen in der Werkstatt und in der Kirche die laufenden Arbeiten und verfassen zum Schluss der Baumaßnahme, die sich über mehrere Jahre erstrecken kann, die erforderliche Abnahmeempfehlung.
nackenheim 

 

 

Hinweise für die Kirchengemeinden im Bistum Mainz:

 

Die Abrechnung der Honorare, Reise- und Sachkosten erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Orgel- oder Glockenbaumaßnahme nach der Gebührenordnung vom 1. März 2007 (veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 6 vom 16. April 2007, Download s.u.). Teilabrechnungen sind zulässig. Laut Beschluss des Diözesanverwaltungsrats werden die Kosten von Projekten, die nach dem 01.07.2001 begonnen wurden, jeweils zur Hälfte vom Bistum Mainz und von den Kirchengemeinden getragen. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung IX/5 (Orgeln und Glocken).

Bei Baumaßnahmen von über 50.000,00 € (A-Antrag, Download s.u.) werden die Kosten des Orgel- oder Glockensachverständigen vollständig vom Bischöflichen Ordinariat übernommen (gem. § 9 Zuschussrichtlinien Bau des Bistums Mainz, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt 2011 Nr. 4, S. 153).
 

Wichtig:
Da Orgeln und Glocken als Kunstgegenstände klassifiziert sind, muss das Dezernat IX/5 Orgeln und Glocken durch die Kirchengemeinden im Bistum Mainz von jedweden geplanten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt werden. Diese müssen in allen Fällen durch das Bischöfliche Ordinariat genehmigt werden.
Sollte eine Renovierungsmaßnahme im Kircheninnenraum oder am Kirchturm geplant sein, ist die Abteilung Orgeln und Glocken schon im Vorfeld in die Beratungen und Planungen miteinzubeziehen.

glocke worms liebfrauen 

 

 

Verlautbarungen des Generalvikars Dr. Werner Guballa vom 12. November 1999 (veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt Mainz 1999, Nr. 14, S. 121):

 - zur Anschaffung von Elektronik-Orgeln
Das II. Vatikanische Konzil hat der Pfeifenorgel ausdrücklich eine gesonderte Stellung für die Verwendung in der Liturgie eingeräumt. Aus diesem Grunde wird im Bistum Mainz auch künftig der Anschaffung von Elektronik-Orgeln in der Regel nicht zugestimmt.
Begründeten Ausnahmen kann nur dann stattgegeben werden, wenn nach Abstimmung mit dem zuständigen Orgelsachverständigen sich nachweislich alle Alternativkonzepte selbst für eine verkleinerte Pfeifenorgelkonzeption trotz intensiver Versuche als undurchführbar erweisen oder wenn sich aufgrund extremer Bedingungen bzw. Härtefällen keine Alternativen ermöglichen lassen. Die Entscheidung darüber trifft das Dezernat IX - Bau- und Kunstwesen - im Einvernehmen mit dem Finanzdezernat.

- zum Einsatz von "Orgamaten"
Gemäß § 36 Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) verfüge ich hiermit, dass sowohl die Anschaffung als auch die Verwendung sog. "Orgamaten", welche - unabhängig von ihrer Funktionsweise - im Gottesdienst den Organistendienst eines Kirchenmusikers ersetzen sollen, in den Pfarreien des Bistums Mainz nicht gestattet werden. Die Ausführung von Teilen liturgischer Handlungen durch Automatensysteme ist nicht zulässig und kann selbst durch finanzielle Engpässe nicht legitimiert werden. Diese Regelung gilt auch für vergleichbare Selbstspielgeräte.
Kaufverträge über derartige Geräte werden vom Bischöflichen Ordinariat nicht genehmigt.
 Eimsheim

 

StBernhard

 

 

 

 

Downloads:

 

a) für Orgelmaßnahmen

 

bei Kosten von über 50.000,00 €

 

 

bei Kosten von unter 50.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

b) für Glockenmaßnahmen

 

bei Kosten von über 50.000,00 €

 

 

bei Kosten von unter 50.000,00 €

 

 

 

 

 

 

c) Hinweisblätter für die Kirchengemeinden

Orgeln:

 

 

 

 

 

Manche moegens heiss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Glocken:

 

 

d) Gebührenordnungen

 

Hinweis: 
Die Abrechnung der Honorare, Reise- und Sachkosten durch die Orgel- und Glockensachverständigen erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Orgel- oder Glockenbaumaßnahme nach der Gebührenordnung (s.u.).  Teilabrechnungen sind zulässig. Laut Beschluss des Diözesanverwaltungsrats werden die Kosten von Projekten, die nach dem 01.07.2001 begonnen wurden, jeweils zur Hälfte vom Bistum Mainz und von den Kirchengemeinden getragen (B-Antrag, s.o.). Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung IX/5 (Orgeln und Glocken).


Bei Baumaßnahmen von über 50.000,00 € (A-Antrag, s.o.) werden die Kosten der Orgel- und Glockensachverständigen vollständig vom Bischöflichen Ordinariat übernommen (gem. § 9 Zuschussrichtlinien Bau des Bistums Mainz, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt 2011 Nr. 4, S. 153).

 

 

 Orgelsachverständige:

 

 

Glockensachverständige:

 

 

Veröffentlichungen:

 

Buch:

Achim Seip
Alte und neue Orgeln im Bistum Mainz

unter Mitarbeit von Thomas Adelberger, Thomas Drescher, Gregor Knop, Klaus Minden, Nicolo Sokoli, Manfred Wittelsberger und Dan Zerfaß
128 Seiten, 53 Farb- und 5 Schwarzweiß-Abbildungen, mit einem Register der Orgelbauer, Format 17,5 x 24,5 cm, Broschur, jetzt nur noch 5,- €.
ISSN 1432-3389 / ISBN 3-934450-14-8

 


CD:

Glockenlandschaft Bistum Mainz
Auf dem Ende 2005 vom Bistum Mainz in Kooperation mit dem Verlag Motette-Ursina erschienenen Tonträger sind 21 Geläute von Kirchen aus dem Bistum Mainz zu hören - von der Gotik bis zur Gegenwart.

Gesamtspielzeit: 70'74''
Preis: € 13,50

 

 

glockenausstellung