Erläuterung der Ausbildung zum C-Kirchenmusiker

 

Im Bistum Mainz besteht die Möglichkeit, eine breit angelegte kirchenmusikalische Ausbildung für den nebenberuflichen Dienst als Kirchenmusiker/in zu absolvieren
(„C-Ausbildung"). Sie erfolgt in den Fächern:

  • Orgelspiel/Chorleitung
  • Liturgik/Liturgisches Singen
  • Tonsatz/Gehörbildung
  • Musikgeschichte/Orgelkunde

Die Ausbildung dauert 2 (-3) Jahre. Sie wird mit der C-Prüfung abgeschlossen und ist eine Qualifikation für den nebenberuflichen Dienst als Organist/in und Chorleiter/in in einer katholischen Kirchengemeinde. Dieser Abschluss wird in allen deutschen Diözesen anerkannt, indem der für diese Qualifikationsstufe vorgesehene Vergütungssatz zur Anwendung kommt.


Für die Ausbildung ist das Institut für Kirchenmusik des Bistums Mainz (IfK) verantwortlich. Der Unterricht wird von den Regionalkantoren/innen und weiteren vom IfK beauftragten Lehrkräften erteilt.


Der Unterricht ist gestaltet:
• als Einzelunterricht (Orgelspiel 45 min wöchentlich, ca. 40 x im Jahr, Ort und Zeit nach Vereinbarung; Stimmbildung 30 min 30 x im Jahr, in der Regel dem Gruppenunterricht vorgeschaltet).

 

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• als Gruppenunterricht (Chorleitung, Liturgiegesang, Theorie) in Bad Nauheim, Darmstadt und Mainz an einem Wochentag abends, 30 x im Jahr.
• als Kompaktunterricht (Liturgik, Musikgeschichte, Liturgisches Singen, Kinderchorleitung, Neues Geistliches Lied, Orgelkunde, Chorleitungs-Plenum) an 10 Samstagen im Jahr in den Räumen des Instituts für Kirchenmusik in Mainz.


Detaillierte Informationen über die Unterrichtsgestaltung (genaue Ortsangaben, Termine, Uhrzeiten) sind in einem jährlich neu erscheinenden Jahresplan ersichtlich.
Das Ausbildungsjahr beginnt am 1. Dezember und endet am 30. November. Die unterrichtsfreien Zeiten werden jeweils im Jahresplan festgelegt und richten sich weitgehend nach der Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.


Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn beträgt 15 Jahre.

Wenn Sie Interesse haben, ...
wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Regionalkantor/in  und vereinbaren einen Gesprächstermin. Jeweils im Oktober finden Eignungstests an verschiedenen Orten der Diözese statt. Die Anmeldung dazu muss bis 15. September eingegangen sein.

Was muss man bereits können?

Beim Eignungstest erwarten wir:

Klavierspiel
a) Eine der zweistimmigen Inventionen
von J.S. Bach
b) Ein leichtes bis mittelschweres Werk
aus dem Bereich der Wiener Klassik
c) Ein leichtes bis mittelschweres Werk
aus Romantik oder Moderne
d) Vom-Blatt-Spiel eines einfachen Stückes
(Bei der Auswahl der Klavierwerke sind wir ggf. gern behilflich)

Singen
a) Ein selbstgewähltes Kirchen- oder Volkslied
b) Vom-Blatt-Singen einer einfachen Melodie

Allgemeine Musiklehre
Kenntnis der Grundlage der allgemeinen Musiklehre (Tonarten, Tonleitern, Intervalle, Dreiklänge)

Gehörbildung
Hören und Singen von Intervallen, Unterscheiden von Dur- und Moll-Dreiklängen, Nachklatschen von Rhythmen

Das Fach Klavierspiel wird im Rahmen der C-Ausbildung nicht unterrichtet, sondern für ein erfolgreiches Orgelstudium vorausgesetzt. Deshalb kann auf Wunsch des Kandida-ten bei Zustimmung der Prüfungskommission die Note des Eignungstests bereits als Teil der C-Prüfung gewertet werden. In diesem Fall muss eine Repertoireliste der bisher erarbeiteten Klavierliteratur vorgelegt bzw. nachgereicht werden.
Der Eignungstest kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

 

Ihre Ausbildungszeit zum/zur C-Kirchenmusiker/in
Für Ihre Ausbildungszeit sind zwei Jahre vorgesehen. Eine Verlängerung (auch in einzelnen Fächern) ist auf Antrag und nach Befürwortung durch den/die entsprechenden Fachdozenten möglich. Am Ende des ersten Unterrichtsjahres wird ein Teil der Prüfungen abgelegt. Auf Antrag und bei entsprechendem Nachweis können Vorkenntnisse anerkannt und die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auch eine externe Prüfung ist möglich. Genaueres regelt die Prüfungsordnung, die Sie bei Beginn der Ausbildung erhalten.


Während der Ausbildungszeit ist die Teilnahme an wenigstens einer der vom Institut für Kirchenmusik angebotenen Kirchenmusikalischen Werkwochen Pflicht (Termine siehe Jahresplan), ebenso das Singen in einem kirchlichen Chor.

 

Der Abschluss Ihrer Ausbildung: Die C-Prüfung
Der Abschluss Ihrer C-Ausbildung wird durch die Ordnung der C-Prüfung für Kirchenmusiker/innen im Bistum Mainz geregelt, die Ihnen bei Beginn der Ausbildung ausgehändigt wird. Grundsätzlich ist die C-Prüfung nicht mit dem Abschluss eines Kirchenmusikstudiums an einer kirchlichen oder staatlichen Musikhochschule zu vergleichen. Die C-Ausbildung ist vielmehr eine kirchenmusikalische Grundausbildung für den nebenberuflichen Dienst, die sich an den notwendigsten Erfordernissen in der Gemeinde orientiert. Dementsprechend ist die Prüfung praxisnah gestaltet.


Nach dem erfolgreichen Abschluss der C-Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Diözese. Daraus erwächst Ihr Anspruch auf die für C-Absolventen vorgesehene Vergütung.

 

Formalitäten/Kosten der C-Ausbildung
Nach bestandenem Eignungstest (Sie erhalten darüber eine Mitteilung) melden Sie sich unter Verwendung des entsprechenden Formblatts zur C-Ausbildung beim Institut für Kirchenmusik an.


Es werden Anmeldungs-, Unterrichts- und Prüfungsgebühren erhoben. Diese finden Sie hier.

Die Unterrichtsgebühr beinhaltet den Einzel-, Gruppen- und Kompaktunterricht. Sie stellt aber nur einen Teil der Ausbildungskosten dar - der größere Teil wird von der Diözese getragen.

Nicht eingeschlossen in den Unterrichtsgebühren sind die Kosten für Noten, Bücher und Materialien, die Fahrtkosten sowie die Teilnahmegebühr für die Kirchenmusikalische Werkwoche.

In besonderen finanziellen Härtefällen kann auf Antrag eine Ermäßigung der Unterrichtsgebühren gewährt werden.