Das Kirchliche Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten aus Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und KODA-Ordnung. Es wird tätig auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO). Diese verweist subsidiär auf einige staatliche Gesetze. Nachfolgend finden Sie einige Rechtstexte.
- Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)
- Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung (Rahmen-MAVO)
Hinweis:
Auf der Grundlage der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung sind die diözesanen Mitarbeitervertretungsordnungen ergangen.
Die Mitarbeitervertretungsordnungen für die Diözesen Mainz und Speyer stimmen im Text mit der Rahmenordnung überein. Die Mitarbeitervertretungsordnungen für die Diözesen Limburg und Trier enthalten Ergänzungen bzw. sind anders aufgebaut, die jedoch nicht den Kernbereich der Rechtspositionen und Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen berühren. Die Texte der Mitarbeitervertretungsordnungen samt ergänzender Regelungen sowie der KODA-Ordnungen der Diözesen sind über Internet zugänglich (z. B. über die Seiten der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften für Mitarbeitervertretungen (DIAG)).