Vertrauen, das missbraucht wird
Um sexuellem Missbrauch vorzubeugen, ist Wissen um Täter- und Opferverhalten hilfreich
Von Anja Weiffen

Ines Rose leitet das Kommissariat 2, Gewalt gegen Frauen und Kinder /Sexualdelikte in Mainz
Foto: Anja Weiffen
© Kirchenzeitung
Wenn Körper und Seele eines Kindes Schaden nehmen, ist Ines Rose im Einsatz. Die Kriminalhauptkommissarin ermittelt bei Gewalt- und Sexualstraftaten. Ehrenamtlich berichtet sie von ihrer Arbeit, damit Missbrauch entdeckt wird oder gar nicht erst geschieht.
Der Mann, der kleine Kinder in sein Auto zerrt - das ist die große Ausnahme. Hauptkommissarin Ines Rose will falsche Bilder aus den Köpfen ihrer Zuhörer vertreiben. Und dennoch: „Es gibt die Fälle, die irgendwo immer wieder gleich ablaufen", sagt sie.
Seit 33 Jahren beschäftigt sich Ines Rose in ihrer Arbeit mit Kindesmissbrauch und leitet das Kommissariat 2, Gewalt gegen Frauen und Kinder/Sexualdelikte, des Polizeipräsidiums Mainz. Das Bistum lud sie zu einer Schulung pastoraler Mitarbeiter aus der Region Rheinhessen zur Prävention von sexuellem Missbrauch nach Mainz-Bretzenheim in die Pfarrei St. Bernhard ein.
Was Ines Rose über die massiven Missbrauchsvorwürfe an die Kirche im vergangenen Jahr denkt? „Sexueller Missbrauch passiert überall. Es ist vor allem eine Frage der Gelegenheit", sagt sie. Kirchliche Mitarbeiter als Täter sind für sie aber „die Orchideen in ihrer Arbeit". Allerdings wirkt hier der Missbrauch verwerflicher, sagt die Polizistin.
Ines Rose will über Tätertypen, ihr Vorgehen und über die Opfer informieren. Auch darüber, wie mit einem Verdacht umzugehen ist. Denn Eltern, Erzieher, Pfarrer und andere, die mit Kinder zu tun haben, können durch genaues Hinschauen Übergriffe oder Straftaten verhindern.
Das Motiv: Sexuelle Befriedigung oder Macht
„In Zeiten des Internets sind Jungen und Mädchen gleichermaßen gefährdet", sagt Rose, selbst Mutter von drei Söhnen. Während missbrauchte Jungen eher etwas älter sind - bis hin zu Pubertierenden -, würden Mädchen bereits als Kleinkinder ab dem Säuglingsalter Opfer von sexuellem Missbrauch. Es sind nicht nur die Triebtäter, die sich dieser Delikte strafbar machen. „Einen weitaus höheren Anteil an Sexualstraftaten verursachen die Gewalttäter wie es etwa bei häuslicher Gewalt geschieht", berichtet die Kommissarin. Sie unterscheidet die beiden Typen nach ihrem Motiv. „Der Triebtäter hat nur ein Ziel: die sexuelle Befriedigung. Der Gewalttäter will Macht empfinden und sein Opfer demütigen."
Während der Triebtäter beharrlich nur das eine Ziel verfolgt, immer mit dem gleichen Muster, handelt der Gewalttäter eher aus einer Situation heraus. Eine Waffe als Drohmittel trage eher der Triebtäter bei sich, um schnellstmöglich sein Ziel zu erreichen, ohne diese jedoch unbedingt benutzen zu wollen. „Oftmals entschuldigt sich der Triebtäter sogar bei seinem Opfer", berichtet Rose. Der Gewalttäter tue dies nicht. Er beende seine Tat nicht, bevor er sein Opfer nicht gebrochen hat. Statt der Bedrohung mit einer Waffe komme es hier mehr zu Handgreiflichkeiten.
Außer Trieb- und Gewalttäter unterscheidet die Polizei Fremd- und Beziehungstäter. Im ersten Fall kennen sich Täter und Opfer nicht. „Hier nimmt der Täter jedoch Vorkontakte auf, etwa an der Bushaltestelle oder im Schwimmbad", erzählt Rose. „Aber er steht sicher nicht am Zaun einer Kita oder auf dem Schulhof." Beim Schema Beziehungstäter kennen sich Opfer und Täter bereits, egal in welcher Konstellation. Je enger die Beziehung, desto größer das Dunkelfeld der Fälle. Vor allem in Familien bestehe große Scheu, Anzeige zu erstatten.
„Fremdtäter sind meist Triebtäter, Beziehungstäter meist Gewalttäter", so die grobe Regel. Aber es gebe auch eine Mischform. Häufig begebe sich so ein Täter in ein Umfeld, in dem er mit Kindern zu tun hat. Und da hat der Triebtäter auch mit Macht- und Abhängigkeitsverältnissen zu tun. Dadurch, dass der Täter sich in vielen Fällen das Vertrauen seines Opfers erarbeitet, kommt es laut Ines Rose oft dazu, dass Kinder bei den Taten mitmachen.
Wie können dann zum Beispiel Erzieherinnen sexuell missbrauchte Kinder erkennen? Rose: „Wenn Kinder sich plötzlich verändern, hat das immer eine Ursache." Das könne auch ein Umzug oder ein tragischer Vorfall in der Familie sein, aber man müsse auch an Missbrauch denken. Typisch sei sexualisiertes Verhalten und Reden. Sie rät, genau hinzuschauen und ein Kind einfach mal zu fragen: Wie kommst du denn darauf? Durch Fragen lasse sich schon vieles klären.
Nähe / Distanz: Erwachsene sind verantwortlich
Sie macht deutlich: Jede sexuelle Handlung an Kindern unter 14 Jahren ist sexueller Missbrauch und ein Straftatbestand, auch sexuelle Handlungen, zu denen Kinder unter 14 veranlasst werden. Ausreden von Tätern, das habe das Kind gewollt, gelten nicht. Rose: „Erwachsene haben die Pflicht, die Grenzen zu ziehen und diese zu erkennen." Zu Nähe und Distanz sagt die Kommissarin: „Lernziel ist es, darauf zu achten, dass Kinder selbst entscheiden, wie nahe andere ihm kommen dürfen." Und wenn das Kind Trost braucht? Nicht selbst auf das Kind zugehen, antwortet sie. Man müsse auch ein bisschen darauf schauen, wie das eigene Verhalten für andere aussieht.
Infos bei der diözesanen Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch, Telefon 0 61 31 / 25 31 41, E-Mail: praevention-missbrauch@bistum-mainz.de, www.bistum-mainz.de/praevention
Diesen Beitrag lesen Sie auch in der Ausgabe Nr. 47 vom 20. November 2011 von "Glaube und Leben"
Hinweis:
Hier können Sie die Themenseite "Prävention von sexualisierter Gewalt als pdf herunterladen.
Hintergrund
Rund 120 Mitarbeiter aus Pfarreien und Kindertagesstätten haben an einer Schulung zur Prävention von sexuellem Missbrauch teilgenommen. Das Treffen fand im Pfarrheim von St. Bernhard in Mainz-Bretzenheim statt und war eine von zahlreichen Präventionsveranstaltungen, die im gesamten Bistum angeboten werden.
Das Bistum hat zum 1. Februar 2011 mit der Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch verbindliche Standards für die Präventionsarbeit gesetzt. Die Verordnung orientiert sich in weiten Teilen an den Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz, besonders der Rahmenordnung vom 23. Oktober 2010. Das Bistum hatte bereits zum 1. November 2010 eine Koordinationsstelle eingerichtet, deren Aufgabe es unter anderem ist, die Träger von Einrichtungen bei der Umsetzung der Präventionsverordnung zu beraten.
Geleitet wurde der Präventionstag vom Leiter der diözesanen Koordinationsstelle, Professor Dr. Michael Ling. Er ging unter anderem darauf ein, dass es sich bei den in der katholischen Kirche bekannt gewordenen Fällen von sexuellem Missbrauch „überwiegend um Beziehungstaten handelt". Beim Thema Prävention gehe es vor allem um das Verhältnis von Nähe und Distanz bei der Arbeit, sagte Generalvikar Dietmar Giebelmann bei der Schulung. „Wir haben bewusst keinen Verhaltenskodex aufgestellt, weil wir glauben, dass bei der Prävention auch gesunder Menschenverstand hilfreich ist." Giebelmann wies darauf hin, dass eine Auswertung der Personalakten seit dem Zweiten Weltkrieg im Bistum Mainz 38 dokumentierbare Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs ergeben haben. „Manche Vorwürfe sind erwiesen, manche haben sich nicht mehr bestätigen lassen, weil viele Beteiligte schon verstorben sind. Es hat auch erwiesene falsche Beschuldigungen gegeben." Das Bistum habe alle Vorwürfe an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. „Das hat uns Vertrauen zurückgegeben und Transparenz geschaffen." Beim Bistum seien 23 Anträge auf Entschädigung von Betroffenen eingegangen, von denen bereits 21 Anträge von der zuständigen Stelle bei der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn bearbeitet worden seien. (tob)
Zur Sache
Seit Inkrafttreten der Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch müssen hauptamtliche und nebenamtliche kirchliche Mitarbeiter, Honorarkräfte und Freiwilligendienstleistende im kinder- und jugendnahen Bereich ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses gilt vor jeder Neueinstellung und Versetzung, darüber hinaus regelmäßig alle fünf Jahre. Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen nur ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen,wenn sie in einer öffentlich bezuschussten Einrichtung tätig sind, wenn eine gesetzliche Verpflichtung oder eine vertragliche Vereinbarung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorliegt. (wei)