Besondere Momente ...
Es gibt Momente im Leben, in denen wir eine große Dankbarkeit für das empfinden, was uns im Leben geschenkt worden ist - die Geburt eines Kindes, ein runder Geburtstag, Hochzeit, Erstkommunion oder Firmung. Diese Feste können auch Gelegenheiten sein, die Freude zu teilen und somit auch Kinder und Jugendliche zu beschenken, die sich in der Jugendarbeit ehrenamtlich engagieren.
Bitten Sie Ihre Gäste um Spenden für Kinder und Jugendliche im Bistum Mainz. Stellen Sie bei Ihrer Feier ein Spendenkörbchen auf oder bitten Sie in der Einladung um Spenden für ein konkretes Jugendarbeitsprojekt. Wir unterstützen Sie und Ihre Gäste gerne mit Projektvorschlägen und Informationsmaterial.
So geht's:
Die Vorgehensweise könnte wie folgt aussehen:
- Sie sammeln die Spenden und überweisen in einer Gesamtsumme mit dem Stichwort "Anlass und Name". Dann erhalten Sie ein Dankschreiben und eine Zuwendungsbestätigung über die Gesamtsumme.
- Sie überweisen die Gesamtsumme unter Hinweis auf "Anlass und Name" erhalten dann auch ein Dankschreiben über die Gesamtsumme, senden uns jedoch eine Liste mit den Namen, Adressen und Beträgen der Spender zu, die eine Zuwendungsbestätigung von uns wünschen.
- Sie geben den Gratulanten unsere Bankverbindung bekannt und diese überweisen dann ihre Spende direkt an die Stiftung JugendRaum (auch hier wieder Stichwort "Anlass und Name"). Wir führen dann ca. drei Wochen lang eine Liste unter Ihrem Stichwort. Sie erhalten danach von uns ein Dankschreiben und die Mitteilung über die Gesamtsumme. Die Zuwendungsbestätigungen gehen direkt von JugendRaum aus an die Spenderinnen und Spender.
Langfristig helfen durch eine Zustiftung.
Wenn Sie langfristig helfen wollen, ist eine Zustiftung für Sie das Richtige. Ihre Zustiftung fließt in das Stiftungsvermögen, das gemäß der gesetzlichen Regelungen ungeschmälert erhalten bleibt. Dieses Vermögen wird von unserer Dachstiftung, der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler Stiftung sicher und gewinnbringend nach ethischen Kriterien angelegt.
Aus den Erträgen der Stiftung werden die Projekte finanziert. Mit Ihrer Zustiftung geben Sie der Stiftung JugendRaum einen größeren finanziellen Spielraum für die Umsetzung des satzungsmäßig festgelegten Stiftungszwecks. Je größer das Stiftungsvermögen, desto handlungsfähiger wird die Stiftung.
Jeder Euro einer Zustiftung wird also nicht nur einmal genutzt, sondern trägt jedes Jahr seinen Teil zur Förderung von katholischer Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Mainz bei. - Eine wirklich langfristige Investition in die Zukunft.
Über die Höhe der Zustiftung können Sie frei entscheiden. Eine Grenze nach oben oder unten gibt es dabei nicht.
Gerne beraten wir Sie dazu auch in einem persönlichen Gespräch.
Jede einzelne Unterstützung ist wichtig:
Unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung JugendRaum
Unser Ziel ist es, dass neben Kirche und Staat zukünftig auch Privatpersonen unser Engagement für Kinder und Jugendliche unterstützen.
Helfen sie mit, der Jugend Raum zu geben um ihr Leben in die Hand zu nehmen, ihren Glauben zu leben und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.
Helfen sie mit, der Jugend Raum zu geben, für sich und für andere Kinder und Jugendliche Freizeiten, Projekte und initiativen zu organisieren und zu finanzieren.
Mit einer einmaligen Zustiftung unterstützen Sie die Projekte von jungen Menschen ganz konkret, vor Ort in unserem Bistum,
zum Beispiel:
- bei der Durchführung von Freizeiten und Zeltlagern
- bei der Teilnahme an Weltjugendtagen
- bei Jugendgottesdiensten
- bei Internationalen Austauschprogrammen
Für eine einmalige Spende an die Stiftung JugendRaum steht Ihnen das Spendenkonto zur Verfügung:
Regelmäßig spenden -
als Freund und Förderer der Stiftung JugendRaum!
Es hängt von uns allen ab, wie die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in unserem Bistum aussehen wird.
Wir laden Sie deshalb herzlich ein, sich an dieser Aufgabe zu beteiligen und sich bei den „Freunden und Förderern der „Stiftung JugendRaum" zu engagieren!
Der Kreis der Freunde und Förderer ist ein Ort für alle, die dauerhaft Unterstützung leisten wollen. Nur so kann eine verlässliche und dauerhafte Jugendarbeit langfristig gesichert werden.
Helfen sie uns darüber hinaus unser Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen. Als dauerhafter Förderer leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsperspektiven unserer Jugendarbeit.
Steuerbegünstigung für Ihre Unterstützung
Die Kinder und Jugendstiftung „JugendRaum" genießt die Steuerbegünstigungen gemäß §§ 51-68 AO. Damit können Spenden und Zustiftungen an die Kinder- und Jugendstiftung im Bistum Mainz im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle begünstigten Spendenzwecke.
Der Sonderausgabenabzug für Zuwendungen in das Grundstockvermögen (Zustiftung) beträgt eine Million Euro. Er kann auf 10 Jahre verteilt werden.
Wir schicken Ihnen automatisch eine Zuwendungsbescheinigung („Spendenquittung") für Ihre Steuererklärung zu, wenn Sie Ihre Adressdaten bei einer Überweisung auf das Stiftungskonto oder mit Hilfe des Online-Formulars angeben.
Haben Sie noch Fragen? - Wir stehen gerne zur Ihrer Verfügung.