Information des DBJR zum Sachstand der Umsetzung des
Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG)

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist am Jahresanfang in Kraft getreten und damit u.a. die neuen bzw. geänderten Paragraphen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB-VIII). Nach derAusfertigung durch den Bundespräsidenten am 22.12.2011 ist das Bundeskinderschutzgesetz am28.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Der Wortlaut steht unter www.dbjr.de/nationale-jugendpolitik/kjhg/kinderschutzgesetz zum
Herunterladen bereit.

Für viele neue Regelungen muss nun die Umsetzung in Angriff genommen werden. Dies trifft
insbesondere dort zu, wo der Gesetzgeber große Spielräume für die Ausgestaltung vor Ort gelassen hat. In unserem Bereich sind dies die Regelungen der §§72a (4) und 79a SGB-VIII, also die Regelungen zu den Führungszeugnissen und zur Qualitätsentwicklung und
–sicherung. Auch wenn
sich alle Aktivitäten zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Umsetzung auf das gesamte Gesetz beziehen, liegt im Bereich der Jugendarbeit der Fokus zurzeit auf dem §72a(4). Sowohl die Vertreter/-innen der Öffentlichen Jugendhilfe – z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) - als auch die Fachverbände, wie z.B. der DBJR, sind sich in ihrem Ziel einig, dass die Ausgestaltung der einzelnen Vereinbarungen sich möglichst an bundesweiten Hinweisen orientiert bzw. dass die fachlichen Empfehlungen der nach § 85 Absatz 2 zuständigen Behörden der Länder
(= Landesjugendämter) auf solchen einheitlichen Orientierungen basieren.
Ziel muss es sein, solche Hinweise bzw. Empfehlungen möglichst schnell zu erarbeiten, da die Jugendämter formal seit In-Kraft-Treten des Gesetzes verpflichtet sind, entsprechende Vereinbarungen mit den Freien Trägern abzuschließen. Derzeit sind die meisten Signale jedoch so, dass mit der Erarbeitung entsprechender Vereinbarungen zumindest gewartet wird, bis erkennbar ist, ob und wann mit bundeseinheitlichen Empfehlungen zu rechnen ist. Dafür spricht auch, dass sich aus anderen Teilen des Gesetzes für die Jugendämter vor Ort deutlich schwerwiegendere und prioritärere Herausforderungen in der Umsetzung ergeben.
Für die Freien Träger und damit für die Gliederungen der Mitgliedsorganisationen vor Ort ergeben sich aus dem Gesetz in diesem Punkt keine direkten Verpflichtungen. Sie sollten das Bestreben, auf bundesweite Empfehlungen zu warten, im Rahmen ihrer jugendpolitischen Möglichkeiten, z.B. im Jugendhilfeausschuss unterstützen.

Derzeit laufen auf der Bundesebene u.a. folgende
Prozesse und Aktivitäten, die sich auch mit der Umsetzung des §72a (4) beschäftigen ab:

- Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der BAGLJÄ gebildet. Für die AGJ wirken u.a. Vertreter/-innen aus den zuständigen Fachausschüssen der AGJ in der AG mit. Dazu gehört auch Gabi Weitzmann (BJR), die gleichzeitig die Interessenvertreterin der Jugendverbandsarbeit ist. Die konstituierende Sitzung der AG hat bereits stattgefunden. Bis Mitte April sind drei weitere Sitzungen geplant. Danach sollen erste Ergebnisse den Gremien der AGJ und der BAGLJÄ zugeleitet werden. Welche Form und welche Verbindlichkeit die Ergebnisse am Ende haben werden, ist derzeit für uns noch nicht absehbar. Erste öffentliche Ergebnisse werden zur Jahresmitte erwartet.

- Parallel beraten die einzelnen Facharbeitsgruppen der BAGLJÄ die Umsetzung der jeweils in ihren Bereich fallenden Regelungen des BKiSchG und speisen ihre Ergebnisse u.a. in die o.g. gemeinsame AG ein. Die entsprechende Arbeitsgruppe Jugendarbeit hat bereits das erste Mal u.a. zur Umsetzung des §72a beraten.

- Auch der Deutsche Verein für Öffentliche und private Fürsorge e.V.
(www.deutscher-verein.de), das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik, befasst sich mit der Umsetzung. Hier wird wahrscheinlich der Fachausschuss „Jugend und Familie“ Anfang Februar dazu beraten.

Der Vorstand des Deutschen Bundesjugendrings hat beschlossen, den inhaltlichen Schwerpunkt des nächsten DBJR-Hauptausschusses (15.02.2012) diesem Thema zu widmen. Wir gehen davon aus, dass sich bis dahin aus den o.g. Beratungen erste Tendenzen dazu absehen lassen, welche Form und Inhalte entsprechende bundesweite Hinweise oder Empfehlungen bekommen könnten und wo die Diskussionslinien verlaufen.

Literaturhinweise:

Folgende Veröffentlichungen, die das Bundeskinderschutzgesetz kommentieren oder sich mit der Umsetzung befassen, sind in Kürze zu erwarten:

- Die aej führte am 24.1.2012 ihre Fachtagung Kindesschutz, u.a. mit Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner durch. Sie strebt an, die wichtigsten Informationen und Materialien zeitnah zur Verfügung zu stellen (www.evangelische-jugend.de).

- In Kürze erscheint die Arbeitshilfe der aej „Kinder schützen. Hinweise und Umsetzungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit“.

- Für den Februar 2012 hat der NOMOS-Verlag den Band „Das neue Bundeskinderschutzgesetz“ von Dr. Thomas Meysen und Diana Eschelbach angekündigt. Weiter Informationen unter www.nomosshop.de.

- Der Verlag C.H. Beck hat für März eine Online-Kommentierung Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner angekündigt. Diese soll unter www.sgb-wiesner.de frei zugänglich sein. Bereits jetzt sind dort aktuelle Informationen und Dokumente zu finden.

Aktuelle Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

http://www.juleica.de/bkischg.html