Bundesfreiwilligendienst
Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht endet auch der Zivildienst zum Jahresende 2011. Die Bundesregierung hat als Nachfolgedienst den Bundesfreiwilligendienst (BFD) auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Gesellschaft und die positive Erfahrung von bürgerschaftlichem Engagement zu ermöglichen. Wie der Zivildienst und das Freiwillige Soziale Jahr so bietet auch der Bundesfreiwilligendienst die Chance wichtige persönliche und soziale Kompetenzen und Erfahrungen zu sammeln. Der Dienst bietet eine Chance für erste oder neue berufliche Orientierungen in vielen unterschiedlichen Berufsfeldern.
Wer?
Für diesen Dienst können sich Männer und Frauen ab 16 Jahren bewerben. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Grundsätzlich handelt es sich um einen ganztägigen Dienst. Für Frauen und Männer über 27 Jahren ist auch ein Teilzeit von mehr als 20 Stunden möglich.
Wie?
Zwischen dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), den Freiwilligen und den Einsatzstellen wird vor Beginn der Dienstzeit eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen (Die Vereinbarung können Sie in dem nebenstehenden Kasten downloaden ). Der konkrete Vertragsinhalt ist mit der Einsatzstelle abzusprechen. Der BFDwird in der Regel für 12 zusammenhängende Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate geleistet.
Was?
Der BDF wird als überwiegend praktische unterstützende Tätigkeit unterschiedlichster Art (z.B. in Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Fahrdienste, pädagogische Begleitung, technische Dienste, Verwaltung, u.a.) in gemeinwohl-orientierten Einrichtung geleistet wie z. B. in Kirchengemeinden (KiTas), in Krankenhäusern, Altenheimen, Sozialstationen, Einrichtungen für behinderte und benachteiligte Menschen, der Kinder -und Jugendhilfe, Jugendbildung und Jugendarbeit, in Suppenküchen, Sozialkaufhäusern, Tafel-Läden bis hin zu Einrichtungen in Kultur, Sport, Umwelt- und Naturschutz.
Wieviel?
Die Freiwilligen erhalten nach Vereinbarung mit den Einrichtungen ein angemessenes Taschengeld sowie Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung bzw. Geldersatzleistungen. Sie sind während ihrer Dienstzeit wie Auszubildende in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Die gesamten Beiträge werden von der Einsatzstelle entrichtet.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbands (AVR). Der gesetzliche Kindergeldanspruch bleibt erhalten!. Während des Dienstes werden die Freiwilligen fachlich angeleitet und pädagogisch begleitet.
Wo?
Interessenten bewerben sich direkt beim Referat Bundesfreiwilligendienste im Diözesancaritasverband Mainz oder bei Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Sozialstationen, Alten- und Pflegeheime und anderen Caritaseinrichtungen vor Ort.
Kontakt Referat Bundesfreiwilligendienste
im Diözesanverband Mainz:
Caritasverband für die Diözese Mainz e. V.
Bahnstraße 32
55128 Mainz
06131 2826-253 /-260 / -252
E-Mail: bundesfreiwilligendienste@caritas-bistum-mainz.de
Internet: www.caritas-bistum-mainz.de
Faltblatt Bundesfreiwilligendienst zum downloaden hier.