Diözesanjugendplan

Der Diözesanjugendplan sichert die Finanzierung der Jugendarbeit in den Bereichen ab, in denen keine andere Möglichkeit der Finanzierung besteht. Kirchliche Mittel aus dem Diözesanjugendplan stellen immer eine Mitfinanzierung dar, sie bedürfen der Voraussetzung, das auch Eigenmittel aufgebracht werden und wo dies möglich ist, auch staatliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden. 

Gefördert werden

Maßnahmen der religiösen Jugendbildung (bis 27 Jahre) und Maßnahmen der außerunterrichtlichen Schüler/innenseelsorge. Die förderungswürdigen Maßnahmen und die genauen Zuschusssätze stehen in den Förderungsrichtlinien (s. u.).

Antragsformular (pdf, 32 KB)
 

Teilnahmeliste (pdf, 24 KB) 

 

Die BDKJ Dekanatsvorstände erhalten auf Antrag pro Jahr und Pfarrei 26,00 € (einschl. Fahrtkosten) oder 18,00 € zzgl. Fahrtkosten (Nachweis erforderlich).

Kostenabrechnung (pdf, 53 KB)

 

 

Jede BDKJ Kreisstelle erhält auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 155,00 € für Verwaltungskosten.

Für Diaspora-Dekanate können weitere Sondermittel nach Antragslage zur Verfügung gestellt werden.

Gruppen der BDKJ-Mitgliedsverbände, in denen Jugendliche aus verschiedenen Pfarreien aktiv sind, können einen Zuschuss von bis zu 2,10 € je angemeldetem Mitglied erhalten. Die Anträge müssen über die Diözesanstelle des Mitgliedsverbandes eingereicht werden.

Antragsformular (pdf, 45 KB)

 

 

Für hauptberufliche Mitarbeiter/-innen, die mit Schüler/-innen-Seelsorge beauftragt sind, werden speziell für außerschulische Jugendarbeit auf Antrag (formlos) Mittel für Sachkosten zur Verfügung gestellt. Es wird ein Pauschalbetrag von bis zu 100,00 € gewährt (Antragsfrist: 31.12. des Vorjahres).

Antragsverfahren religiöse Jugendbildung

Für die Bezuschussung von Maßnahmen gilt eine Frist von zwei Monaten nach Veranstaltungsende für das Einreichen der Anträge. Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular werden ein ausführliches Programm mit Zeitangaben, eine Teilnahmeliste mit Unterschriften und die Kopie der Hausrechnung benötigt. Es werden nur Anträge mit mind. 5 Teilnehmer/innen bezuschusst.

Antragsverfahren Verwaltungskosten

Für Verwaltungskosten müssen die Anträge bis zum 01. Dezember des laufenden Jahres eingegangen sein.

Den Antrag bitte an folgende Adresse schicken:

Bischöfliches Jugendamt
Geschäftsführung
Am Fort Gonsenheim 54
55122 Mainz

Nähere Informationen zu Antragsverfahren und Zuschusshöhe stehen in den Richtlinien - BITTE  BEACHTEN!