Bund

Internationale Begegnungen können aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände des BDKJ, die Kath. Jugendzentralen und Dekanatsjugendstellen und die Kirchengemeinen.

Gefördert werden

  • Bi- und multilaterale Jugendbegegnungen zwischen Jugendgruppen aus Deutschland und aus dem Ausland

  • Workcamps als Veranstaltungen mit einem gemeinsamen Arbeitsprogramm (z. B. Renovierung von karitativen und sozialen Einrichtungen oder Pflege von Park- und Gartenanlagen)

  • Internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe (z. B. zum Aufbau von neuen Kontakten mit Partnerländern oder zur Bearbeitung von Fachthemen der Internationalen Jugendarbeit)

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung der internationalen Maßnahmen werden beim Jugendhaus Düsseldorf e.V. gestellt. Nähere Informationen und Antragsformulare gibt es auf der Homepage des Jugendhauses Düsseldorf  www.jugendhaus-duesseldorf.de .
Die Voranmeldung der Maßnahme ist direkt an das Jugendhaus Düsseldorf zu senden. Der anschließende Antrag muss über die

BDKJ Diözesanstelle Mainz
Am Fort Gonsenheim 54
55122 Mainz

eingereicht werden, da die BDKJ Diözesanstelle eine Stellungnahme abgeben muss. Der Antrag wird danach umgehend an das Jugendhaus Düsseldorf weitergeleitet.