Hessen

Der  Bund der Deutschen Katholischen Jugend, Diözesanverband Mainz fördert Maßnahmen und besondere Projekte aus Mitteln der Sportwetten (SWM) und des Jugendbildungsförderungsgesetz (JBFG).
Antragsberechtigt sind für alle Mittel aus Hessen der BDKJ Diözesanverband , die Mitgliedsverbände des BDKJ und die Dekanatsverbände des BDKJ in Hessen.

Gefördert werden

Bildungsmaßnahmen für Jugendliche bis 27 Jahre (JBFG)
Inhalt der Maßnahme ist die politische, soziale, kulturelle oder musische Bildung von Jugendlichen. Die genauen Zuschussbedingungen und -sätze stehen in den Förderungsrichtlinien (s. u.).

Teilnahmeliste (pdf, 23 KB)

 

Verwendungsnachweis JBFG (pdf, 49 KB)

 

Die Schulung von ehrenamtlichen GruppenleiterInnen (SWM)
Inhalt der Maßnahme ist die Aus- und Weiterbildung von GruppenleiterInnen (methodisch, didaktisch, pädagogisch, psychologisch). Die genauen Zuschussbedingungen und -sätze stehen in den Förderungsrichtlinien (s. u.).

Teilnahmeliste (pdf, 23 KB)

 

Verwendungsnachweis SWM (pdf, 36 KB)

 

Politische Kinderstufenarbeit (SWM)
Inhalt der Maßnahme ist die Unterstützung von Jungen und Mädchen, sich mit sozialen, politischen und ökologischen Lebensbedingungen auseinander zu setzen und in einer kindgerechten Form ihre Interessen zu vertreten. Die genauen Zuschussbedingungen und -sätze stehen in den Förderungsrichtlinien (s. u.).

Teilnahmeliste (pdf, 23 KB)

 

Verwendungsnachweis SWM (pdf, 36 KB)

 

Besondere Projekte / Innovative Maßnahmen
Es werden Sach- und Personalkosten für Projekte aus den Bereichen Kinderpolitik, geschlechtsbezogene Pädagogik, MitarbeiterInnenqualifikation und Medienpädagogik bezuschusst. Die genauen Zuschussbedingungen und -sätze stehen in den Förderungsrichtlinien (s. u.).

 

Antragsverfahren

Für die Bezuschussung von Maßnahmen gilt eine Frist von zwei Monaten nach Veranstaltungsende für das Einreichen der Anträge. Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular werden ein ausführliches Programm mit Zeitangaben, eine Teilnahmeliste mit Unterschriften und die Kopie der Hausrechnung benötigt. Es werden nur Anträge mit mind. 5 und max. 40 Teilnehmer/innen bezuschusst.

Die Anträge für Besondere Projekte / Innovative Maßnahmen müssen formlos bis zum 01. März bzw. 01. September des laufenden Jahres eingereicht werden.

Den Antrag bitte an folgende Adresse schicken:

Bischöfliches Jugendamt
Geschäftsführung
Am Fort Gonsenheim 54
55122 Mainz

Nähere Informationen zu Antragsverfahren und Zuschusshöhe stehen in den Richtlinien - BITTE  BEACHTEN!