Sonderurlaub - Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Für deine ehrenamtliche Mitarbeit in Freizeiten, Zeltlager oder für Fortbildungen gibt es eine Freistellung vom Arbeitgeber. Wenn du ehrenamtlich bei den Mitgliedsverbänden des BDKJ oder einer katholischen Pfarrgemeinde aktiv bist, ist hier der richtige Weg zu den Sonderurlaubsanträgen für Hessen und Rheinland-Pfalz.
Sonderurlaub /Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten
In Hessen hat jede/r Beschäftige der Privatwirtschaft, von gemeinnützigen Organisationen oder anderen Betrieben, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind einen Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub. In Rheinland-Pfalz ist über das Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit die Freistellung für Ehrenamtliche bei öffentlichen sowie privaten Arbeitgebern geregelt. Das Land gewährt nach diesem Gesetz für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung (auf Antrag) einen Ausgleich bis zu einem Betrag von 60 Euro. Im Falle unbezahlter Freistellung für halbe Tage erfolgt der Ausgleich entsprechend. Die Freistellung wird gewährt für die Tätigkeit als Leiter/in, pädagogische Mitarbeiter/in oder Helfer/in bei Veranstaltungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Ferner gilt der Sonderurlaub für die Leitung, pädagogische Mitarbeit oder Teilnahme an Veranstaltungen (Tagungen, Lehrgängen, Seminaren) die von Jugendverbänden durchgeführt werden. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann insbesondere auch der Aus- und Fortbildung dienen.
Solltest du noch Fragen zum Thema Sonderurlaub haben, rufe einfach an oder schreibe eine Mail.
Ansprechpartner: Nadja Zylka, Referat Poltische Bildung, Tel.: 06131/253-683
E-Mail: nadja.zylkabistum-mainz.de

