Sonderurlaub - Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Den eigenen Erholungsurlaub für die Mitarbeit beim Zeltlager verwenden? Das muss nicht sein. Denn für ehrenamtliches Engagement kann Sonderurlaub beantragt werden! Das gilt sowohl für die Mitarbeit bei Veranstaltungen, Aktionen und Freizeiten als auch für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub haben Beschäftigte, die in der Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben beschäftigt sind, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind. Der Rechtsanspruch darf und kann nur verwehrt werden, wenn ein "zwingendes betriebliches Interesse" der Dienstbefreiung entgegensteht.  

 

Allgemeine Infos

  • Antragsberechtigt sind in Hessen Beschäftigte ab dem 16. Lebensjahr.
  • Innerhalb eines Jahre können 12 Arbeitstage bzw. 24 halbe Tage genommen werden.
  • BDKJ-Diözesanverband und Hessischen Jugendring (HJR) befürworten den Antrag.
  • Mit dem Befürwortungsschreiben des HJR können private Arbeitgeber beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden die Erstattung des Arbeitsentgelts beantragen.
  • Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, sowie für Soldaten und Zivildienstleistende findet das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" keine Anwendung.

Antragsverfahren

  • Das Antragsformular (siehe unten) vollständig ausfüllen und an folgende Adresse schicken: BDKJ im Bistum Mainz, Emma Fetaktschjanz, Am Fort Gonsenheim 54, 55122 Mainz
  • Der BDKJ prüft den Antrag und stellt dann direkt beim Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung. Außerdem erfolgt eine Weiterleitung der Daten an den Hessischen Jugendring.

Antragsformular

Antragsformular Sonderurlaub Hessen (pdf, 35 KB)

 

Weitere Informationen

BDKJ Mainz

Gesetzestexte

Fragen zum Sonderurlaub beantwortet in der KJZ Wetterau:

Jürgen Seeger  Dekanatsjugendreferent
Jürgen Seeger
Dekanats-jugendreferent

Jürgen Seeger

Katholische Jugendzentrale Wetterau

juergen.seeger(at)bistum-mainz.de

Tel. +49 (6032) 93 13 24

 

 

Hier gibt es weitere Infos zum Thema Sonderurlaub:

Hessischer Jugendring
Hessisches Sozialministerium

 

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Hessischer Jugendring
Hessisches Sozialministerium