Sonderurlaub
Das direkte Beantragungsformular sowie das Formular zum Ausdrucken findet ihr am Ende dieser Seite.
Hier zuvor noch ein paar Informationen:
Für Betreuer von Ferienzeiten über 16 Jahren gibt es die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber bis zu 12 Tage Sonderurlaub im Jahr zu bekommen. Ein entsprechender Antrag muss über uns gestellt werden. Das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" garantiert die Lohnfortzahlung durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Landeshaushalt.
Besondere Regelungen gelten für Angestellte im Öffentlichen Dienst, sowie Zivil- und Wehrdienstleistende.
Für die Beantragung ist maßgeblich, wo sich der Dienstsitz befindet, nicht, wo sich die Personalabteilung befindet. Bitte macht dies deutlich, da es sonst zu Verzögerungen und Problemen kommen kann.
Der Antrag ist der Beschäftigungsstelle mindestens 6 Tage vor dem beabsichtigten Antritt der Freistellung vorzulegen. Bitte denkt daran, ihn unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit rechtzeitig bei uns zu beantragen!
Erstattungsformulare für das gezahlte Arbeitsentgelt können vom Arbeitgeber beim Hessischen Landesamt für Versorgung und Soziales, Adickesallee 36, 60322 Frankfurt, Telefon 069-15350 bezogen werden.
Bitte beantragt den Sonderurlaub grundsätzlich über die KJZ. An uns könnt ihr euch auch wenden, sollte es zu Schwierigkeiten kommen.
Ein Flyer mit den entsprechenden Infos kann angefordert werden unter info@hessischer-jugendring.de
Sonderurlaubsformular zum Ausdrucken:
oder hier die Direkteingabe nutzen:
Formulareingabe