Ehrenamt im Bistum Mainz
Vorwort
1. Biblischer Hintergrund
2. Frauen und Männer für freiwilliges Engagement gewinnen
3. Anerkennen und Danken
4. Beauftragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit
5. Ehrenamtliche und Hauptberufliche arbeiten zusammen
6. Begleiten und Weiterbilden
7. Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit:
- Versicherungsschutz
- Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeiten und Qualifizierungen
- Kostenerstattung
- Bildungsurlaub
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren im Ehrenamt, liebe Mitbrüder,
verehrte pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
das vorliegende Heft ist eines der Ergebnisse des diözesanen Beratungsprozesses "Damit Gemeinde lebt...". Es greift einen in den Zentralen Leitlinien geäußerten Wunsch unseres Bischofs auf, daß die Zusammenarbeit zwischen den haupt- und ehrenamtlichen Kräften weiterentwickelt werden muß. Deshalb wendet sich diese Broschüre an Hauptberufliche und Ehrenamtliche gleichermaßen. Ohne das Ehrenamt ist das Leben unserer Pfarrgemeinden und kirchlichen Einrichtungen nicht denkbar.
Für die ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer ist dieses Heft Grundlage und Handwerkszeug zugleich. Neben dem inhaltlichen Aufriß wichtiger Aspekte des Ehrenamtes findet sich ein erstmals in dieser Form veröffentlichter umfangreicher Anschriftenteil. Damit sollen Kontakte im Rahmen der kooperativen Pastoral erleichtert werden.
Mein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Damen und Herren, die in der "Arbeitsgruppe Ehrenamt" bei der Erstellung dieses Heftes mitgewirkt haben.
Ich bitte alle Verantwortlichen im Bistum, in den Pfarrgemeinden, Pfarrverbänden und Dekanaten, in den Vereinen, Verbänden und Gruppierungen sich dafür einzusetzen, daß die Impulse dieser Handreichung aufgegriffen werden und sich in der Praxis wirksam entfalten.
Dr. Werner Guballa
Generalvikar
1. Biblischer Hintergrund
Der biblische Mensch preist immer wieder die Ehre Gottes. Damit ist die unendlich wichtige Bedeutung Gottes für die Schöpfung und die Menschen gemeint. Die Ehre und Würde des Menschen wird in der Heiligen Schrift mit dem Begriff "Abbild Gottes" deutlich.
Jesus Christus bekennt am Ende seines Lebens, daß die Ehre und Verherrlichung seines Vaters sein Lebensziel ist. Diese Ehre, die Gott gebührt, verknüpft er fest mit der Ehre all derer, die in den Augen der Menschen keine oder wenig Ehre besitzen.
Jesus kennzeichnet das Programm der Christen in der Zusage: "Ihr seid das Licht der Welt" (Mt 5,1 4). Gott will seine Ehre in der Würde des Menschen und der Liebenswürdigkeit von Mensch und Welt aufleuchten lassen. Besonders in der Liebe zu den Armen und Ehrlosen soll die Ehre Gottes sichtbar werden, gemäß dem Wort Jesu: "Was ihr dem geringsten meiner Schwestern und Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25,40).
Amt in einem allgemeinen Sinn ist in der Heiligen Schrift der Dienst, den einzelne für die Gemeinschaft übernehmen. Jesus versteht sein Amt als Dienst, das Volk zur Umkehr und zur Hinwendung zum Reiche Gottes zu rufen. Doch er will und kann es nicht allein tun, sondern er beruft Frauen und Männer in seine Nachfolge. Sinn aller Ämter ist die Auferbauung und Verlebendigung der Gemeinschaft und die Mitverantwortung für Schöpfung und Welt.
In den Worten Jesu ist der Dienst am Reich Gottes, den einzelne tun, "Licht der Welt" und "Salz der Erde". "Licht der Welt" meint stärker die sichtbaren Konturen und das Wirken des Dienstes. "Salz der Erde" verweist auf die verborgene Kraft in der Stille, die ehrenamtlichen Diensten oft zukommt; Salz ist notwendig, damit das Leben genießbar wird und eine bestimmte Würze in diese Welt kommt.
Allen ist der Mut zugesprochen, sich freimütig zu engagieren, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und nicht von Anfang an der Angst zu verfallen, etwas falsch zu machen. Jeder Christ bringt seine Begabungen und Fähigkeiten in die Gemeinschaft der Kirche ein. Nur so kann der "Leib Christi" (1 Kor 1 2,1 2) lebendig werden.
All dies geschieht vom Menschen aus freiwillig und selbstverständlich, denn Gottes Wort wartet auf eine Antwort, die in Freiheit gegeben wird. Es ist wesentliches Grundprinzip Jesu, Menschen nicht zu einem Engagement zu zwingen, sondern frei entscheiden zu lassen. Jede/r hat die Möglichkeit, sich wieder zurückziehen zu können. Jede/r kann sich so einbringen, wie sie/er ist. In Jesu partnerschaftlicher Begegnung mit dem Menschen wird sichtbar, daß Gottes Geist in jedem Menschen Wirklichkeit ist und jeder selbstverantwortlich handeln kann. Dies kann und darf aus der Gewißheit sein, daß Gott letztlich die Wege führt. Freiwilligkeit ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Verwirklichung der Frohen Botschaft.
2. Frauen und Männer für freiwilliges Engagement gewinnen
Ehrenamtliche haben unterschiedliche Gründe und Motivationen für ihr Engagement:
- sie haben Interesse und Freude an einem Tätigkeitsfeld;
- sie möchten mit anderen etwas gemeinsam tun;
- sie spüren eine Verpflichtung aus ihrem Glauben.
Das Wichtigste ist nicht, Ehrenamtliche für etwas zu gewinnen, sondern die Ehrenamtlichen selbst zu gewinnen. Dies bedeutet, das aufzugreifen, zuzulassen und zu fördern, was diese Frauen und Männer mitbringen und suchen. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen mit den jeweiligen Ehrenamtlichen flexibel gestaltet werden.
Ehrenamtliche zu gewinnen, ist eine schwierige Aufgabe. Vorhandene Motivationen können leichter geweckt werden, wenn folgende Aspekte bei der Beschreibung von Aufgaben und der Suche nach Mitarbeiter/innen berücksichtigt werden.
Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich engagieren, möchten:
- an einem konkreten und überschaubaren Projekt mitarbeiten;
- die Aufgabe, die sie übernehmen, selbst auswählen;
- eigenständig und eigenverantwortlich eine Aufgabe gestalten;
- in ihrer Aufgabe Begleitung und Unterstützung erhalten;
- durch die Aufgabe Sinn und persönlichen Gewinn erfahren.
3. Anerkennen und Danken
Wer sich ehrenamtlich engagiert, verdient es, Anerkennung und Dank zu erfahren. Wenn Respekt, ehrliches Interesse für die Menschen, Wertschätzung ihres Einsatzes sowie Anerkennung ihrer Tätigkeiten und Leistungen verwirklicht werden, dann entwickelt sich eine "Kultur des Dankes und des Dankens" fast von selbst. Diese Kultur gewinnt Gestalt, wenn Ehrenamtliche in ihrem Tun nicht behindert werden, wenn die gebührenden und notwendigen Rahmenbedingungen für das Engagement geschaffen werden, und wenn Dank auch förmlich und direkt erfolgt. Nicht nur bei der Übernahme eines Ehrenamtes, sondern auch im Verlauf der Tätigkeit gibt es geeignete Gelegenheiten für ausdrückliches Lob und öffentlichen Dank.
Beispiele für Formen des Dankes bei Übernahme eines Amtes:
- Information der Gemeinde
- Vorstellung
- Einführung im Gottesdienst, beim Pfarrfest o.ä.
- Bericht im Pfarrbrief bzw. in der örtlichen Presse
- Aushang im Schaukasten
Beispiele für Formen des Dankes während der Tätigkeit:
- Neujahrsempfang, Pfarrfest oder Pfarrversammlung,
- Geburtstag, Jubiläum, Feierlichkeit
- Ausflug, gemeinsames Essen, Fest bei langjähriger, bewährter Tätigkeit:
- Medaille "Dank und Anerkennung des Bistums" bei Diensten von 25 Jahren und länger.
- Martinusmedaille bei besonderen Verdiensten für das Bistum
- Medaille der Bundesländer und Kommunen für besondere soziale Verdienste
Wenn ehrenamtliche Arbeit beendet wird, muß auf Dank ganz besonderer Wert gelegt werden. Er sollte in geeigneter Form vor der versammelten Gemeinde ausgesprochen werden und von äußeren Zeichen und Geschenken begleitet sein.
Wirklicher Dank begnügt sich nicht mit ein paar Worten und Geschenken nach Erledigung der Arbeit. Ausgeschiedene Ehrenamtliche weiterhin zu besonderen Gelegenheiten einzuladen, mit ihnen Kontakt zu halten, ihnen in den Sorgen ihres Lebens zur Seite zu stehen und ihnen die Gewißheit zu geben, daß sie nicht vergessen sind, sind Ausdrucksformen weitergehenden Dankes.
Der "Ort" des Dankes ist am besten dort, wo das ehrenamtliche Engagement sichtbar und wirksam ist. Als besondere Wertschätzung wird von den Ehrenamtlichen oft ein gutes Verhältnis untereinander und mit den Hauptberuflichen empfunden: füreinander dasein, umeinander wissen und miteinander sorgen.
4. Beauftragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit
Viele Aufgaben und Dienste werden sozusagen selbstverständlich übernommen. Bei etlichen Aufgaben liegt es nahe, die Ehrenamtlichen öffentlich zu beauftragen. Dies ist sicher nicht für jeden Dienst notwendig, und auch nicht alle Ehrenamtlichen wünschen dies. Je mehr jedoch eine Aufgabe öffentlich wirksam ist und je stärker sie verbindlich für eine Gemeinde oder Gruppierung wahrgenommen wird, desto eher ist eine förmliche Beauftragung angezeigt.
Anlaß für eine Beauftragung:
- Leitungsaufgaben in den verschiedenen Handlungsfeldern der Gemeinde (z.B. PGR, Ausschüsse, Sachbereiche)
- Dienste in Liturgie, Caritas, Katechese
- Vertretungsaufgaben (z.B. Verwaltungsrat, Vorstand)
Mit manchen Tätigkeiten ist bereits eine Beauftragung verbunden, etwa durch Wahl in den Pfarrgemeinderat oder durch Aufgabenverteilung innerhalb von Gremien. Für andere Handlungsfelder und Aufgaben ist eine offizielle Beauftragung bereits bewährte Praxis.
Darüber hinaus kann und soll überlegt werden, in welcher Form eine Beauftragung für welche Dienste und Bereiche ausgesprochen wird.
5. Ehrenamtliche und Hauptberufliche arbeiten zusammen
Von großer Bedeutung für die Gestaltung der ehrenamtlichen Arbeit ist das Verhältnis zu den Hauptberuflichen. Das Miteinander sollte geprägt sein durch Achtsamkeit im Umgang und gegenseitigem Respekt. Zu dem wechselseitigen und partnerschaftlichen Zusammenwirken gehören neben Elementen wie Bestätigung und Kritik auch gemeinsame geistliche Erfahrungen (Gottesdienste, Gebet ... ).
Es ist Aufgabe der Hauptberuflichen dafür zu sorgen, daß die Tätigkeiten gemeinsam mit den Ehrenamtlichen besprochen, beschrieben und abgegrenzt werden. Dafür ist festzulegen, wer was wann tut, und welche sachliche und fachliche Unterstützung hierzu notwendig ist. So wird vermieden, daß Ehrenamtliche überbeansprucht oder gar ausgenutzt werden.
Doch nicht nur die Aufgaben, auch die damit verbundene Kompetenz und der Grad der Verantwortung müssen geklärt sein, beispielsweise wer welche Entscheidungen trifft und welche Entscheidungen mit wem rückgesprochen sein müssen. Entscheidungen bedürfen einer größtmöglichen Transparenz. Ehrenamtliche müssen teilhaben können an den Entscheidungen, die sie selbst und ihre Arbeit betreffen. Gemeinsame Planung von Zielen und Reflexion der gemeinsamen Arbeit sollte in regelmäßigen Teamgesprächen geschehen. Dies ist auch der Ort, Konflikte anzusprechen und zu bearbeiten. Des weiteren ist dafür Sorge zu tragen, daß alle wichtigen Informationen ausgetauscht werden.
Hauptberufliche tragen Sorge für eine angemessene Einführung, eine seelsorgliche und fachliche Begleitung und die Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. Dazu gehört auch, diese in ihrem Dienst zu ermutigen und neue Mitarbeiter/innen zu gewinnen.
Pastorale Pläne und Konzepte dürfen nicht an der Gemeinde und den jeweiligen Ehrenamtlichen vorbei geplant werden. In entsprechenden Krisensituationen können Formen, wie "Runder Tisch" oder "Gemeindeforum" zu einer gemeinsamen Bewältigung beitragen.
Für das Gelingen einer kooperativen Pastoral zwischen Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen müssen alle auf eine enge Zusammenarbeit vorbereitet werden. Das kann geschehen durch Fortbildung, geistliche Begleitung und Gemeindeberatung.
6. Begleiten und Weiterbilden
Ehrenamtliche verdienen es, gefördert und unterstützt zu werden.
Sie haben einen Anspruch auf:
- Einführung in ihre Tätigkeit
- kontinuierliche Begleitung und Beratung
- fachlich-inhaltliche und spirituelle Vertiefung.
Dies wird in der Zusammenarbeit in der Gemeinde direkt eingelöst und durch Fort- und Weiterbildung realisiert:
Angebote von Fort- und Weiterbildung sind Möglichkeiten, die Qualität der Arbeit gemeinsam zu verbessern. Sie vermitteln Handwerkszeug, Ideen und Unterstützung zur Erweiterung der mitgebrachten Kompetenzen.
Mit der Förderung durch Bildungsangebote wird ein deutliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit gesetzt.
Kurse und Seminare sind Orte des Austauschs und der Anregung von und mit anderen Menschen, die in ähnlichen Aufgabenfeldern stehen.
Es ist Aufgabe Hauptberuflicher, Ehrenamtliche zur Teilnahme an Weiterbildungsangeboten zu motivieren und sie bei der Suche und Auswahl geeigneter Maßnahmen zu unterstützen.
Für die Teilnahme werden regelmäßig Bestätigungen ausgestellt; bei umfangreicheren Kursen sind auch Zertifikate als Nachweis erworbener Qualifikationen vorgesehen.
Die Dekanate und das Bistum stellen ein vielfältiges Angebot zur Verfügung (siehe Liste der Ansprech-partner/innen). Bei der Suche nach geeigneten Angeboten helfen Dekane, Dekanatsreferenten, regionale Bildungswerke, Dekanatsjugendstellen und die Referent/innen im Bischöflichen Ordinariat.
7. Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit
Versicherungsschutz
Alle neben- und ehrenamtlich Tätigen in Kirchengemeinden, deren Einrichtungen (Kindergärten etc.) und sonstigen Einrichtungen des Bistums Mainz genießen in Ausübung ihrer Tätigkeit nach folgenden Versicherungsschutz:
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Besonderheiten des Versicherungsschutzes sind in der Versicherungsabteilung des Bischöflichen Ordinariates zu erfragen, insbesondere bei Maßnahmen in Selbsthilfe.
Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Ehrenamtliche werden durch eine Sammelversicherung abgedeckt, die innerhalb der Bundesrepublik Gültigkeit hat. Für Auslandsreisen ist ein separater Versicherungsschutz zu beantragen. Auskünfte erteilt die Versicherungsabteilung des Bischöflichen Ordinariates. Kasko-, Insassenunfall- und Kfz-Rechtsschutzversicherung für Dienst-, Besorgungs- und Auftragsfahrten mit privateigenen PKW- und Kombifahrzeugen von ehrenamtlichen Mitarbeiter/inne/n bei kirchlichen Rechtsträgern werden über die Dienstreiseversicherung geregelt.
Bei einem Versicherungsfall ist zuerst das zuständige Pfarramt und dann die Versicherungsabteilung zu verständigen. In allen Versicherungsfragen erteilt die Versicherungsabteilung Auskunft.
Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeiten und Qualifizierungen
Das Bistum Mainz, wie auch einige katholische und evangelische Verbände, bietet ein Nachweisheft für die freiwillig und unentgeltlich geleistete Arbeit in Kirche und Gesellschaft, sowie für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an. In diesem Heft wird die geleistete Arbeit und die Praxiserfahrungen nachgewiesen. Bei einer angestrebten Ausbildung, dem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben, bei Stellenwechsel oder bei einer beruflichen Weiterqualifizierung können diese Belege von Bedeutung sein. In der Auseinandersetzung zur Anerkennung des Ehrenamtes im Renten- und Steuerrecht soll der Nachweis die ehrenamtlich geleistete Arbeit dokumentieren und so die Argumente zur Anerkennung unterstützen.
Kostenerstattung
Ehrenamtlichkeit kennt kein Honorar. Die Ehrenamtlichen sollen jedoch durch ihre Tätigkeit finanziell nicht belastet werden. Deshalb sollen die ihnen entstandenen Auslagen aus Etatmitteln der Pfarrei oder des Bistums erstattet werden.
Das Bistum oder die Einrichtung, für die jemand tätig ist, unterstützt nach Möglichkeit die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen.
Bildungsurlaub
Jede/r in HESSEN beschäftigte Arbeitnehmer/in und jede/r in Hessen zu seiner Berufsausbildung Beschäftigte hat gegenüber seinem/ihrer Arbeitgeber/in Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub (§ 1,1 HBUG). Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes.
Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage (§ 2,1).
Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind dem/der Arbeitgeber/in so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung schriftlich mitzuteilen.
Während des Bildungsurlaubes wird das Arbeitsentgelt vom/von der Arbeitgeber/in fortgezahlt. Die Gewährung von Bildungsurlaub steht nicht im Ermessen des/der Arbeitgeber/in/s, kann aber von demselbigen unter Angabe von Gründen schriftlich verweigert werden (§ 5 ,6).
Die in RHEINLAND-PFALZ Beschäftigten haben gegenüber ihrem Arbeitgeber für Zwecke der Weiterbildung (...) einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts (Bildungsfreistellung) (§ l,1). Die Bildungsfreistellung erfolgt nur für anerkannte Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftlichen Weiterbildung (... ) (§ 3).Die ordnungsgemäße Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach deren Beendigung nachzuweisen (§ 5). Arbeitnehmer/innen werden für 10 Tage innerhalb von 2 Jahren freigestellt. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.
Während der Freistellung wird das Arbeitsentgelt vom/von der Arbeitgeber/in fortgezahlt.